Erstes Musterflächenprogramm der Behörde: Entwurf gibt Stadtteilschülern am meisten Raum. Kritik von CDU und FDP.

Hamburg. Noch ist es ein Entwurf, aber schon der sorgt für Ärger: Das Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen aus dem Haus von Schulsenator Ties Rabe (SPD) soll den rechnerischen Raumbedarf aller Standorte für die Zukunft festlegen. Alles ist genormt: Von den Klassen- und Fachräumen über die Kantinen und Sporthallen bis zu den Außenflächen.

Daraus lassen sich sogenannte Flächenwerte für jeden Schüler errechnen, wobei Sporthallen und Flächen für den Ganztagsbetrieb ausgeklammert sind: Danach hat ein Grundschüler je nach Größe des Standorts rechnerisch Anspruch auf 6,3 bis 7,2 Quadratmeter. Für einen Stadtteilschüler beträgt der Wert zwischen 6,2 und 7,9 Quadratmetern. Ein Gymnasiast muss sich dagegen mit 5,2 bis 5,7 Quadratmetern begnügen.

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"Statt Stadtteilschulen und Gymnasien wenigstens annähernd gleichwertig zu behandeln, werden Gymnasiasten je nach Schulgröße 1,0 bis 2,2 Quadratmeter weniger zugestanden", kritisierte Anna von Treuenfels (FDP). Auch Walter Scheuerl, parteiloses Mitglied der CDU-Fraktion, monierte die Schlechterstellung der Gymnasiasten.

Der Unterschied zwischen den Schulformen ergibt sich zum einen daraus, dass die Klassenfrequenzen an Gymnasien höher sind als an Stadtteilschulen. Weil die Fläche klassenweise zugewiesen wird, ist der Pro-Kopf-Anteil an Gymnasien geringer. "Außerdem ist die Berufsorientierung Bestandteil des Unterrichts an Stadtteilschulen, was einen Bedarf an Werkräumen nach sich zieht", sagte Behördensprecher Peter Albrecht.

Schließlich werden auch fast alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Inklusion an Stadtteilschulen angemeldet.

Das Programm sieht pro Essensplatz 1,2 Quadratmeter vor, an Grundschulen 1,5 Quadratmeter. Bei der "nutzbaren Außenfläche" beträgt die Norm fünf Quadratmeter pro Kind. "Ein neues Musterflächenprogramm löst keinen Anspruch auf sofortige bauliche Veränderungen in den Schulen aus", heißt es unmissverständlich. Anpassungen könnten "nur langfristig im Rahmen von Zu- und Neubauten und von größeren Sanierungsmaßnahmen erfolgen".