Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und deckt den grundlegenden Lebensunterhalt von Menschen ab, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Ein Beispiel: Jemand bezieht eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und kann aus diesen Mitteln seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten, dann kann der Rentenempfänger zusätzlich Grundsicherungsleistungen erhalten. Man spricht hier auch von der Grundsicherungsrente. Sie wird im Sozialamt beantragt.

Die Leistungen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch XII und werden nach Regelsätzen des jeweiligen Bundeslands festgelegt. Seit 2009 beträgt der monatliche Regelsatz 359 Euro für Alleinstehende. Wohnen mehrere Angehörige in einem Haushalt, erhalten sie 80 Prozent des Regelsatzes.

Gründe für Altersarmut liegen unter anderem im Wandel der Erwerbsbiografien, beispielsweise Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder geringfügige Beschäftigung, aber auch in der schwachen Lohnentwicklung und dem Rückgang der Lohnquote (das Verhältnis von Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit zum Volkseinkommen) sowie der Veränderung der Rentenformel und dem demografischen Wandel in Deutschland.