"Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" - so heißen Ein-Euro-Jobs offiziell. Diese Beschäftigungsform ist ausschließlich für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gedacht, damit diese sich mit Mini-Tätigkeiten etwas zu ihrer Arbeitslosenhilfe dazuverdienen können.

Entstanden sind die Ein-Euro-Jobs mit den Hartz-Reformen Anfang 2005.

Der Sinn ist folgender: Die derart Beschäftigten sollen für sonst nicht leistbare Arbeiten im öffentlichen Sektor eingesetzt werden, etwa im Gartenbau. Zudem sollen sie an einen festen Arbeitsrhythmus gewöhnt und dadurch attraktiver für den regulären Arbeitsmarkt gemacht werden.

Die Höhe des Entgelts ist nicht gesetzlich geregelt, das Bundesarbeitsministerium empfiehlt einen Stundenlohn von einem bis zwei Euro. Die Arbeitsagentur kann Arbeitslose zum Ein-Euro-Job verpflichten - und bei Widerstand das Arbeitslosengeld II kürzen.

In der Kritik stehen Ein-Euro-Jobs unter anderem wegen der von manchen Experten konstatierten Verdrängung "richtiger" Arbeitsplätze.