Schüler bis zum 14. Geburtstag können ab August wieder eine Kita besuchen, wenn ihre Eltern berufstätig sind. Mit dieser Regelung nimmt der Senat einen Beschluss der schwarz-grünen Koalition zurück, die den Rechtsanspruch für die Hortbetreuung auf 12 Jahre beziehungsweise den Abschluss der sechsten Klasse reduziert hatte.

Eine Übergangsregelung gilt für Hortkinder, die vor August 13 Jahre alt werden. Ziel: Die Kinder sollen nicht für kurze Zeit die Kita verlassen müssen. Eltern können den Antrag für die Übergangsreglung ab sofort stellen - sie gilt aber nicht rückwirkend.

Die Linke kritisierte, dass Kinder, bei denen ein Elternteil arbeitslos ist, nicht von der Regelung profitieren. Auch Familien, die Hartz IV beziehen, fallen durchs Raster.