Hamburg/Bonn. Im ersten Contergan-Prozess gegen die Bundesrepublik haben die Richter dem Kläger keine großen Chancen eingeräumt. Die Klage sei zwar eine "interessante Materie", aber es sei schwierig, einen Anspruch daraus abzuleiten, stellten die Richter gestern vor dem Bonner Landgericht fest. Sie verwiesen auch auf eine mögliche Verjährung.

Zum ersten Mal hatte ein Contergan-Opfer die Bundesrepublik wegen des Arzneimittelskandals verklagt (Az.: 1 O 211/10). Der 49-jährige Kläger, ein Rechtsanwalt aus Norderstedt bei Hamburg, verlangt vom Bund einen symbolischen Schadenersatz von 5001 Euro. In seiner Klage wirft er dem Staat Pflichtverletzungen vor: Deutschland habe viel zu spät ein Arzneimittelgesetz erlassen und gegen europäisches Recht verstoßen. Ein Urteil wird in vier Wochen erwartet.