20 Stimmen hat jeder Hamburger bei der Wahl am 20. Februar: jeweils zehn für die Bürgerschaft und zehn für die Bezirke. Es sind zwei getrennte Wahlen, die im Prinzip nicht am selben Tag stattfinden müssten.

Zehn Stimmen sind entscheidend für die Wahl der Bürgerschaft, die den Senat wählt. Wie gehabt, teilen sich diese Stimmen zur Hälfte auf die Landesliste und die Wahlkreisliste -jeweils fünf also. Bisher war es jeweils eine.

Damit wird die Wahl persönlicher: Entweder man gibt jeweils alle fünf Stimmen einer Liste und akzeptiert die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge. Oder man verteilt die Stimmen direkt auf Kandidaten.