Oberverwaltungsgericht beugt sich höherer Instanz. Verurteilter Pädagoge muss lediglich auf 20 Prozent seines Gehalts verzichten.

Hamburg. Wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder aus dem Internet wird ein Gesamtschullehrer nun doch nicht aus dem Dienst entlassen. Stattdessen muss der 63-Jährige in den kommenden drei Jahren auf 20 Prozent seines Gehalts verzichten. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in einem Revisionsprozess entschieden. Der Studienrat hatte im vergangenen Sommer vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Entlassung geklagt. Die Richter gaben ihm recht und verwiesen das Verfahren erneut nach Hamburg zurück.

Dem Beamten war nachgewiesen worden, dass er 68 Dateien kinderpornografischen Inhalts im Jahr 2002 auf seinem Computer abgespeichert hatte. Er selber gab an, ein Laie zu sein, was Computertechnologie angehe. Da er als Lehrer Schüler betreue, die sich im Internet pornografische Bilder anschauten, habe er privat nachprüfen wollen, ob es auch möglich sei, leicht an Kinderpornografie zu kommen. Wie die Bilder auf die Festplatte gelangt seien, wisse er nicht. Er habe zudem nicht gewusst, dass sein Tun strafbar gewesen sei. Außerdem gab er an, er habe jene Bilder nicht besitzen wollen.

Die Ermittler stießen im Rahmen einer groß angelegten Fahndung auf den Lehrer. In dem Massenverfahren überprüften sie all jene Internetnutzer, die Kinderpornos einer bestimmten amerikanischen Seite heruntergeladen hatten. Da der Pädagoge auch für reguläre Pornografie gezahlt hatte, kamen ihm die Fahnder auf die Spur.

Das Amtsgericht Elmshorn verurteilte den Pädagogen im April 2004 wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 50 Euro. Er wurde zudem aus dem Schuldienst herausgenommen und in die Behörde versetzt.

Die Stadt Hamburg klagte danach vor dem Verwaltungsgericht, um den Mann aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Der Richter folgte der Klage und entließ den Pädagogen. Der ging gegen die Entscheidung vor und beantragte, lediglich seine Bezüge um fünf Prozent bis zum Eintritt in den Ruhestand zu kürzen. Doch das Oberverwaltungsgericht bestätigte die erste Entscheidung. Dagegen ging der Studienrat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut vor. Und das gab ihm schließlich recht.

Art und Maß der Disziplinarmaßnahme richten sich nach der Schwere des Dienstvergehens, urteilten die Richter. Da zum Zeitpunkt der Tat der Besitz kinderpornografischer Schriften mit einer Höchststrafe von einem Jahr geahndet wurde, war die Entlassung aus dem Beamtendienst eine zu harte Maßnahme. Die Richter machten aber auch klar, dass dies nach der neuesten Rechtsprechung anders gewesen wäre. Seit 2004 ist die Höchststrafe auf zwei Jahre gestiegen. Dann wäre eine Entlassung aus dem Dienst möglich gewesen. So aber entschieden die Bundesrichter, dass bei Lehrern die Zurückstufung auf ein niedrigeres Gehalt die angemessene Maßnahme sei. Diese erstrecke sich auch auf die Pensionsansprüche.

Im nächsten Jahr scheide der Lehrer altersbedingt aus dem Dienst aus, bestätigte Susanne Walter, Sprecherin des Hamburgischen Verwaltungsgerichts, dem Abendblatt. Die Richter sagten allerdings auch, dass der Beamte sein Fehlverhalten nicht eingesehen habe und gespeicherte Dateien Bilder enthielten, die zum Teil besonders schweren Missbrauch von Kindern darstellten. Als Lehrer könne der Mann auch nicht mehr eingesetzt werden. Immerhin in diesem Punkt waren sich die Richter aller Instanzen einig.

Eine Sprecherin der Schulbehörde versicherte dem Abendblatt, dass der Beamte seit seiner Überführung nicht mehr im Schuldienst tätig war. "Diese Person arbeitet seitdem in der Verwaltung, hat keinen Kontakt zu Schülern."

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sorgte dennoch für Unmut und Betroffenheit.

"Bei diesem Urteil bleibt mir die Spucke weg", sagte SPD-Jugendexperte Thomas Böwer. "Bei allem Respekt vor Urteilen des Gerichts sollten sich die Richter überlegen, was für ein Signal das an Lehrer, Eltern und Schüler ist." Es sei fraglich, ob der Sorgfaltspflicht hier gerecht geworden sei. Zudem sei auch die Zahlung einer gekürzten Pension eine Zumutung für Steuerzahler.

Für Vera Falck, Geschäftsführerin von Dunkelziffer, der Opferschutzorganisation für missbrauchte Kinder, ist es "nicht nachvollziehbar", dass ein Pädagoge sich derartige Bilder aus dem Internet lädt. "Jede Tat trägt dazu bei, die Nachfrage zu steigern. Jedes einzelne Bild macht ein weiteres Kind zu einem Opfer von sexueller Gewalt."