Seit 1949 darf laut Grundgesetz niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden.

1961 traten die ersten Kriegsdienstverweigerer stattdessen zum zwölfmonatigen "Zivilen Einsatzdienst" an. Er wurde als Annex der Wehrpflicht etabliert, wobei Verweigerer in Kliniken, Jugendhäusern, Altenheimen oder im Rettungsdienst zum Einsatz kamen.

1972 wurde der Zivile Einsatzdienst zum Zivildienst. Zwischenzeitlich mussten Kriegsdienstverweigerer ein Drittel länger Dienst leisten als der Wehrdienst dauerte. In den 80er-Jahren waren es bis zu 20 Monate. Heute sind es lediglich sechs Monate.

2011 verschwindet mit der Wehrpflicht auch der Zivildienst. Stattdessen soll ein Bundesfreiwilligendienst eingerichtet werden.

35 000 Stellen für Männer und Frauen im Alter von 16 bis 69 Jahren sind beim Freiwilligendienst vorgesehen. Zum Vergleich: 108 812 Zivildienstplätze waren im Jahr 2010 registriert, 62 500 Zivildienstleistende im Einsatz. 5421 Personen leisteten ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

3 322 483 anerkannte Kriegsdienstverweigerer gab es seit 1958 bis zum heutigen Tag.