Das neue Wahlrecht, nach dem die Hamburger am 20. Februar wählen, beinhaltet eine entscheidende Neuerung: Auf den Landeslisten, die direkt über die Sitzverteilung im Parlament entscheiden, können künftig fünf Stimmen vergeben werden. Bisher hatte man nur eine, für eine Partei.

Die fünf Stimmen können auf eine oder mehrere Parteien, aber auch auf einen oder mehrere Kandidaten sämtlicher Parteien verteilt werden. Die Änderung soll also die Wahlmöglichkeit bei der personellen Besetzung stärken und den Einfluss der Parteien schwächen. Bei den Wahlkreislisten bleibt es bei fünf Stimmen, allerdings können diese nur noch an Kandidaten vergeben werden, nicht mehr an eine Partei selbst.

Dasselbe Prinzip gilt bei den Bezirksversammlungswahlen. Insgesamt hat jeder Wahlberechtigte damit 20 Stimmen - Rekord bei einer Landtagswahl.