Geplant sind Hilfen beim Moscheebau, schulfrei an islamischen Feiertagen und muslimische Gefängnis-Seelsorger

Hamburg. Heute in einem Monat ist der Verhandlungstisch wieder besetzt. Am 8. November treffen sich die Vertreter dreier muslimischer Verbände mit Detlef Gottschalk, Staatsrat der Senatskanzlei, und seinen Mitarbeitern im Rathaus. Es wird Kaffee geben und natürlich Tee, und einiges zu besprechen. Darunter Definitionen erster Textpassagen des Vertrags, durch den die muslimische Gemeinschaft in Hamburg als Religionsgemeinschaft offiziell anerkannt werden soll. Es wird eine kleine Runde sein, vielleicht zehn Leute, aber sie könnten etwas von großer Bedeutung schaffen.

"Für uns wäre das das Zeichen, dass wir auch mit unserem Glauben in Deutschland angekommen sind", sagt Zekeriya Altug von der Türkisch-Islamischen Gemeinde Ditib, die zusammen mit der Schura (Rat der islamischen Gemeinschaft) und dem Verband Islamischer Kulturzentren mit dem Senat verhandeln. Dafür hätten sich beide Seiten bewegt und viele Kompromisse geschaffen, so Altug. "Die Vereinbarungen sind gut und hilfreich für das alltägliche Miteinander", sagt auch GAL-Fraktionsvize Antje Möller.

In folgenden Punkten ist man sich nach Informationen des Abendblatts bereits einig:

Der Aus- und Neubau von Moscheen soll erleichtert werden. Da viele sogenannte Hinterhofmoscheen meist überfüllt sind, will der Senat bei Genehmigungen für Anbauten helfen. Die Verbände versicherten hierbei, sich mit den Anwohnern abzustimmen.

Beim Thema Gebetsruf sicherten die muslimischen Vertreter zu, auf den gesellschaftlichen Konsens zu setzen. Der Ruf ist laut Verfassung nämlich überall erlaubt. "Von diesem Recht Gebrauch zu machen, steht aber derzeit an keiner Moschee an", sagt Norbert Müller von der Schura.

Muslimische Kinder sollen zum Opferfest, zum Ramadanfest und zu Ashura (ein Trauertag der Schiiten) schulfrei bekommen.

Muslimische Gefängnisseelsorger wird es geben, die in Gefängnissen auch das Freitagsgebet abhalten können.

Auf Friedhöfen will der Senat neue Möglichkeiten bieten. Hintergrund: Muslime dürfen nach dem Islam nicht in Särgen, sondern nur in Leichentüchern bestattet werden. Bislang gibt es nur drei Friedhöfe, die ihre Satzung dahingehend angepasst haben. Mit dem neuen Vertrag soll es an allen Grabstätten, wo Bedarf entsteht, möglich sein. Auch ein eigener islamischer Friedhof wäre in Zukunft denkbar.

Da Imame vor allem aus islamischen Ländern nach Deutschland kommen, soll deren Visum-Erteilung erleichtert werden.

Beim Thema Religionsunterricht besteht noch Diskussionsbedarf. Ob die muslimischen Verbände dabei und auch bei der akademischen Ausbildung islamischer Religionslehrer mitreden dürfen, hängt auch davon ab, ob sie als Religionsgemeinschaft anerkannt werden können. Dazu wird gerade ein Rechtsgutachten erstellt. Allerdings sei man sich schon einig darüber, so Norbert Müller, am Religionsunterricht "für alle" festzuhalten. Das heißt, Schüler aller Glaubensrichtungen würden weiterhin gemeinsam unterrichtet. Zudem gebe es den politischen Willen, einen islamischen Lehrstuhl einzurichten, so Müller. Die Umsetzung liege aber bei der Universität selbst.

Welche Form der Vertrag schlussendlich haben wird, hängt also von dem Gutachten ab. "Die Gespräche laufen aber mit dem Ziel, zu einer Vereinbarung zu kommen", sagt Senatssprecher Markus Kamrad. Derzeit würden einige "religionsverfassungsrechtliche Fragen" geprüft. Ditib-Vertreter Altug geht aber davon aus, dass die Strukturen der Verbände der Rechtsprüfung standhalten werden: "Und wenn nicht, sind wir bereit, notwendige Anpassungen vorzunehmen."