Einen Staatsvertrag mit Muslimen kann es nicht geben - aus formaljuristischen Gründen

Hamburg. Einen Staatsvertrag mit der muslimischen Gemeinschaft wird es laut Professor Ulrich Karpen nicht geben können, da diese nach deutschem Recht keine Körperschaft darstelle. Anders als die evangelische und die katholische Kirche gebe es keine übergeordnete Struktur mit klaren Ansprechpartnern, die für alle darunter Organisierten sprechen könnten, so der Verfassungsrechtler. Vielmehr besteht die muslimische Gemeinschaft aus vielen Vereinen und Gemeinden, die voneinander unabhängig sind.

Eine weitere Hürde für einen Staatsvertrag, so Karpen, sei die Ungewissheit über den Kern der muslimischen Glaubensidee, der dem Grundgesetz entsprechen müsse. "Dazu gehört die Gleichberechtigung der Frau, und dass die Scharia, die unter anderem Steinigungen erlaubt, hier generell nicht zur Anwendung kommen kann", sagt Karpen. Zudem müssten die Imame als Glaubensverkünder akademisch ausgebildet sein. Bei diesen drei Punkten sehe der Staatsrechtler derzeit noch zu viele Hemmnisse.

Einen Vertrag, in dem anerkannt wird, dass die Vereine muslimisches Glaubensgut verbreiten, könne der Senat hingegen treffen, so Karpen. Allerdings nur mit den drei am Tisch sitzenden Vereinen. In dem Gutachten müsse geklärt werden, dass die Struktur dieser Vereine demokratisch aufgebaut ist und sie einen Religionsauftrag vertreten, der dem Grundgesetz entspricht. Dieser Vertrag gebe den Vereinen jedoch noch nicht das Recht, alles in eigener Angelegenheit zu regeln - so wie es die christlichen Kirchen dürfen.