Ein Gutachter hat im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) untersucht, inwiefern eine Ausschreibung des S-Bahn-Netzes erforderlich ist.

Das Ergebnis: Es ist sowohl eine Ausschreibung, aber auch eine Direktvergabe an die S-Bahn Hamburg möglich. Allerdings darf nationales Recht dem nicht entgegenstehen. Das Risiko, dass nationales Recht entgegensteht, sieht der Gutachter aber als gering an.

Die EU-Verordnung 1370/2007 regelt die Kriterien für Ausschreibungen von öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen auf Schiene und Straße. Die Verordnung sieht auch vor, dass, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, eine Direktvergabe möglich ist: "Diese Verordnung ist im Prinzip bindend, sorgt aber immer wieder für Diskussionen", sagt Lars Wagner, Sprecher des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen.