Nach dem bayerischen Volksentscheid gewinnt die Diskussion über ein strengeres bundeseinheitliches Rauchverbot weiter an Fahrt. Nach dem Willen des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) soll der Nichtraucherschutz in anderen Bundesländern unangetastet bleiben. "Die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Rauchverbots nach bayerischem Vorbild kann ich nicht erkennen", sagte Müller dem Hamburger Abendblatt. "Deutschland ist ein Bundesstaat. Ich kann mit unterschiedlichen Regelungen in den Ländern sehr gut leben."

Der Berliner Senat plant ebenfalls keinerlei Änderungen. "Für ein striktes Rauchverbot gibt es in Berlin keine Mehrheit", erklärte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung. Auch Bremen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz streben keine Änderung an. "Wir sind mit unserem Nichtraucherschutz ganz zufrieden", sagte ein Sprecher der Bremer Gesundheitsbehörde. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach sich dagegen gestern im NDR für einen bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz aus. Zurzeit gebe es "ein Regelungsgestrüpp", sagte Schwesig. "Man kann eigentlich niemandem erklären, warum der Nichtraucherschutz in Bayern anders geregelt ist als in Niedersachsen und da wieder anders als in Mecklenburg-Vorpommern", sagte die Ministerin. Sie wolle auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz das Thema ansprechen.

Nach Ansicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding ist das Thema Nichtraucherschutz eine Bundes- und keine Ländersache. "Es war bisher ein Trick zu sagen, dass das Gaststättenrecht etwa den Gesundheitsschutz bei der Raucherfrage klären solle." Der Bund kann ein Rauchverbot über die Arbeitsstättenverordnung regeln, die mit Ausnahme von Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, etwa Gaststätten, einen rauchfreien Arbeitsplatz garantiert.

Diese Ausnahmen müssten zurückgenommen werden, forderte Binding. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte dagegen erklärt, die Länder seien für den Nichtraucherschutz zuständig.