Hamburgs Innensenator Neumann hofft auf ein klares Bekenntnis der Innenministerkonferenz in Berlin. Nur so kann ein NPD-Verbot gelingen.

Altstadt. Die Innenbehörde wird zunächst keine Auskunft darüber erteilen, wie viele Vertrauensleute des Verfassungsschutzes sie in Führungspositionen der rechtsextremen NPD untergebracht hat. Wie berichtet sind entsprechende V-Leute aus der Partei abgezogen worden, damit gegen die NPD ein neues Verbotsverfahren vorbereitet werden kann.

Dass sämtliche V-Leute aus Führungspositionen abgezogen wurden, bedeutet offenbar nicht, dass dem Verfassungsschutz nun der Zugang zu Erkenntnissen aus dem Innenleben der Partei versperrt bliebe. Offenbar gibt es auch in unteren Parteiebenen noch Informanten.

+++ Union-Innenminister für Abzug von V-Leuten aus NPD +++

Behördensprecher Frank Reschreiter: "Der Verfassungsschutz ist der Auffassung, dass ein Verbotsverfahren auch ohne den Abzug aller V-Leute erfolgreich sein kann."

Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) sagt, Hamburg habe seine Hausaufgaben im Vorfeld der heute beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) in Berlin gemacht. Neumann: "Ich hoffe auf ein deutliches Votum der IMK." Die Chancen dafür stehen offenbar gut, zumal sich demnächst auch die Ministerpräsidenten mit dem Thema beschäftigen werden.

Die Minister sind sich offensichtlich weitgehend einig, dass sämtliche V-Leute aus Spitzenpositionen der NPD abgezogen werden sollen. Den ersten Versuch zum Verbot der NPD stoppte das Bundesverfassungsgericht 2003, weil zu viele V-Leute in der Führungsebene der Partei saßen.

Auch die Nord-Minister sprachen sich gegenüber dem Abendblatt einhellig für einen Abzug der V-Leute aus der Spitze der Partei aus. Strittig ist allerdings, ob diese Maßnahme überhaupt ausreicht für ein Verbot der rechtsextremen Partei.

Nach einem Bericht des "Spiegels" bleiben noch Risiken. So müssen sich die Innenminister darüber verständigen, ob V-Leute im Prozess gegen die NPD aussagen. Der Staat könnte vom Verfassungsgericht dazu gezwungen werden, damit das Verbot Erfolg hat. Strittig ist auch, ob die Klarnamen der Neonazis, die als V-Leute arbeiten, offengelegt werden müssen. Auch dies könnte eine Bedingung im Verfahren vor Gericht sein. Vor allem CDU-Innenminister kritisieren eine solche Offenlegung.