Verwunderung in der Hamburger Bürgerschaft: Vertrag enthält einen Passus, wonach auch bei Streitigkeiten weitergebaut werden muss.

Hamburg. Diese Auskunft der Düsseldorfer Juristin Ute Jasper, die 2006 die Verträge ausgearbeitet hatte, sorgte im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Bürgerschaft für Verwunderung.

+++ Elbphilharmonie: Leuchtturmprojekt und Sorgenkind +++

+++ HafenCity - ein hartes Pflaster für Händler +++

Denn tatsächlich ruht der Bau an vielen entscheidenden Stellen seit Monaten. Das sei eine "sensationelle" und sehr bauherrenfreundliche Klausel, sagte Jasper. Es wundere sie, dass sie nicht angewendet werde. Denn dann wäre der Bau schon weiter fortgeschritten, und die Probleme müssten im Nachhinein geklärt werden.

In der Praxis läuft es aber umgekehrt - wie beim Dach: Die Arbeiten ruhen seit Herbst, und erst nachdem die Statik von der Baubehörde kürzlich für sicher erklärt worden war, will Hochtief in naher Zukunft weiterbauen. Nach Auskunft der Kulturbehörde greift das Baustopp-Verbot jedoch nicht, wenn zum Beispiel "Gefahr für Leib und Leben" bestehe, wie Hochtief im Fall des Dachs behauptet hatte. Auch wenn Vorgaben für nicht baubar erklärt würden, könne niemand zum Bauen gezwungen werden.