Staatsvertrag unterzeichnet. Das Hanseatische Oberlandesgerichts wird in Zukunft alle Staatsschutzverfahren verhandeln.

Hamburg. Anklagen wegen Straftaten mit einem terroristischen Hintergrund oder wegen Spionage innerhalb Norddeutschlands sollen künftig in Hamburg zentral verhandelt werden. Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) und ihre Amtskollegen Emil Schmalfuß (parteilos, Schleswig-Holstein) und Uta-Maria Kuder (CDU, Mecklenburg-Vorpommern) haben gestern im Rathaus einen Staatsvertrag zur Einrichtung eines gemeinsamen Staatsschutzsenats unterzeichnet. Bremen kooperiert bereits mit Hamburg.

Der 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird alle Staatsschutzverfahren künftig verhandeln. In Hamburg gab es in den zurückliegenden zehn Jahren drei Prozesse mit terroristischem Hintergrund. Zuletzt wurde Mounir El Motassadeq 2007 als einer der Mittäter der Anschläge vom 11. September 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Wegen dieses Verfahrens wurde ein Gerichtssaal des Oberlandesgerichts am Sievekingplatz (Neustadt) aufwendig umgebaut. Hamburg verfügt damit nach Auffassung der norddeutschen Länder über die besten Voraussetzungen für Prozesse mit erheblichem Sicherheitsaufwand.

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Eine Anklage beim Staatsschutzsenat kann nur der Generalbundesanwalt erheben. Das Gericht konstituiert sich bei Bedarf, die Richter verhandeln im Übrigen Fälle aus anderen Bereichen.

"Mit dem gemeinsamen Senat wird ein neues Kapitel der erfolgreichen Zusammenarbeit der norddeutschen Länder aufgeschlagen", sagte Schiedek. Schmalfuß freute sich über das "große Angebot von Hamburg". Es gibt bereits einen gemeinsamen Zollsenat beim Finanzgericht Hamburg.