Am Hanseatischen Oberlandesgericht planen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein die Einrichtung.

Hamburg. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen einen gemeinsamen Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht einrichten. Der Staatsschutzsenat urteilt beispielsweise über Straftaten mit terroristischem Hintergrund oder Spionage.