Normalerweise darf die Polizei nur bei Verdacht Personen kontrollieren. Wenn in einem bestimmten Teil der Stadt allerdings die Zahl der Straftaten, etwa Brandstiftungen oder Drogenhandel, ungewöhnlich hoch ist, kann die Polizei ein sogenanntes Gefahrengebiet für eine bestimmte Zeit einrichten. Hier darf sie auch ohne konkreten Verdacht überprüfen. Dies geht auch in Gebieten, wenn für eine bestimmte Zeit Straftaten zu erwarten sind. So etwa zum FußballspielFC St. Pauli gegen Hansa Rostock am Sonntag.