Staatsanwaltschaft legt Beschwerde beim Landgericht ein, das den Beschluss aufheben und die Hauptverhandlung eröffnen soll.

Harburg. Nach dem Streit um die politische Verantwortung im Fall des unterernährt gestorbenen Babys Lara aus Wilhelmsburg läuft der Disput nun auf gerichtlicher Ebene weiter. Das Amtsgericht Harburg hat die Klage der Staatsanwaltschaft gegen die für Lara zuständige Betreuerin des Rauhen Hauses "aus rechtlichen Gründen" abgelehnt, will die Hauptverhandlung nicht eröffnen. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, dem Abendblatt.

Dagegen hat die Staatsanwaltschaft direkt Beschwerde beim Landgericht eingelegt. Das Landgericht soll nach Wunsch der Staatsanwaltschaft den Beschluss aufheben und die Hauptverhandlung eröffnen. Wann die Entscheidung fällt, steht bisher noch nicht fest.

Nach Auffassung der Harburger Richter habe die Betreuerin der Familie nicht gegen ihre "objektive Sorgfaltspflicht" verstoßen. Diese Interpretation der Fakten und Aktenlage ist für die Staatsanwaltschaft nur "schwer nachvollziehbar" und "rechtlich kaum noch vertretbar". Das neun Monate alte Baby wog bei seinem Tod im März 2009 noch 4,8 Kilogramm - halb so viel wie normal. Laut Gerichtsmedizin hätte selbst ein medizinischer Laie die gefährliche Unterernährung des Babys erkennen können - und zwar schon lange vor dem Tod des Mädchens, selbst in bekleidetem Zustand.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Betreuerin vor, nachlässig gearbeitet und ihre Pflichten nicht erfüllt zu haben. So hätte sie sich das Baby auch ohne Kleidung ansehen müssen, das Vorsorgeheft kontrollieren und Mutter und Kind zu Arztbesuchen begleiten müssen. Wäre dies geschehen, so Möllers, wäre der Ernährungszustand des Babys früher erkannt worden, und man hätte eingreifen können.