Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) "HSH Nordbank" darf nun doch das ehemalige HSH-Vorstandsmitglied Jochen Friedrich und dessen Anwalt von den Sitzungen des PUA ausschließen. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am 3. Februar in einem Eilverfahren entschieden und kippte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.

Der mögliche Ausschluss gilt für die Dauer der Vernehmung von Zeugen über Beweisthemen, zu denen Friedrich später als Betroffener befragt werden soll. An nicht öffentlichen Beweisaufnahmen kann der Antragsteller nur teilnehmen, wenn es der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses gestattet.

Friedrichs Anwalt war im Dezember 2009 aus einer Sitzung des PUA ausgeschlossen worden, weil Friedrich als Zeuge in Betracht kommt. Dagegen hatte der geklagt.