Rund 290 Akten im Fall Lara gehen an die Bürgerschaft. Die SPD stellte einen entsprechenden Antrag, der nun genehmigt wurde.

Hamburg. Der Senat hat am Dienstag beschlossen, der Bürgerschaft die Akten zum Fall des toten Babys Lara aus Wilhelmsburg vorzulegen. Die SPD-Fraktion hatte im November 2009 ein entsprechendes "Aktenvorlageersuchen" gestellt.

Rund 290 Akten und Vorgänge aus der Sozialbehörde, der Schulbehörde, der Wirtschaftsbehörde, der Innenbehörde, der Justizbehörde, der Finanzbehörde sowie der Bezirksämter Hamburg-Mitte, Harburg und Eimsbüttel, werden vorgelegt. Ausgenommen sind Akten, die der beruflichen Schweigepflicht und dem Sozialdatenschutz unterliegen, sowie Unterlagen, die laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gefährden könnten.

Um auch diese Akteninhalte vorlegen zu können, sind die Betroffenen gebeten worden, ihre Einwilligung zur Vorlage dieser Unterlagen zu geben. Wenn dies der Fall ist, würden auch diese Inhalte der Bürgerschaft nachgereicht werden. Die SPD-Fraktion erhofft sich durch Einsicht in die Akten Aufklärung im Fall Lara. Das Baby war im März 2009 trotz Betreuung durch die Jugendämter und freie Träger tot in der Wohnung der Mutter in Wilhelmsburg aufgefunden worden - dehydriert und unterernährt.

Unter anderem erhofft sich die SPD Antworten auf die Frage, inwieweit Leistungen öffentlicher Jugendhilfe beziehungsweise andere soziale und erzieherische Hilfen oder vergleichbare Leistungen "veranlasst, gewährt und in Anspruch genommen" worden sind. Außerdem, welche von Ämtern oder Einrichtungen vorgeschlagenen Hilfemaßnahmen für Lara von ihren Sorgeberechtigten abgelehnt wurden.

Die Vorlage der Akten bedeutet nicht zugleich, dass die Inhalte auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, da viele Informationen dem Datenschutz unterliegen.