Justizsenator Till Steffen (GAL) sagt: Staatsanwälte müssen vor Ort präsent sein.

Abendblatt:

Nach den Schanzenkrawallen hat es nur wenige bis gar keine Verurteilungen der Randalierer gegeben. Wo liegen aus Ihrer Sicht die Gründe dafür?

Justizsenator Till Steffen:

Wenn auf der Straße Gewalt verübt wird, muss die Justiz das konsequent verfolgen. Egal, ob die Täter glauben, einen politischen Hintergrund zu haben. Die Justiz kann aber nur Strafen verhängen, wenn die Schuld der Täter einwandfrei festgestellt wird.

Abendblatt:

Läuft die Zusammenarbeit zwischen Justiz- und Ermittlungsbehörden in solchen Fällen reibungslos?

Steffen:

Ich habe große Hochachtung vor der schwierigen Arbeit der Polizeibeamten bei gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die tägliche Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei läuft gut. Dass Akten wegen unvollständiger Ermittlungen an die Polizei zurückgegeben werden müssen, ist der Ausnahmefall. Beim jüngsten Schanzenfest haben Polizei und Staatsanwaltschaft ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, Randalierer nicht nur festzunehmen, sondern auch vor Ort sogleich Beweise zu sichern und beispielsweise Blutproben abzunehmen. Es war auch richtig, dass zwei Staatsanwälte vor Ort anwesend waren, um schnell reagieren zu können.

Abendblatt:

Was sagen sie zu den Aussagen von Polizei und Innensenator, dass die Justiz nach Ausschreitungen nicht für genügend Verurteilungen sorgt?

Steffen:

Ein solcher Vorwurf meines Amtskollegen Ahlhaus ist mir nicht bekannt. Wir haben das gemeinsame Interesse, dass die Vorfälle beim Schanzenfest aufgeklärt werden. Diese Ermittlungsarbeit werden Polizei und Staatsanwaltschaft in rechtstaatlicher Weise gemeinsam leisten. Wenn am Ende der Richter von der Schuld eines Angeklagten überzeugt ist, wird das auch zu Verurteilungen führen.