Ein PUA ist das stärkste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber dem Senat.

Er bietet den Bürgerschaftsabgeordneten die Möglichkeit, Ermittlungen in die eigenen Hände zu nehmen und dabei auch Zwangsmittel einzusetzen. Obwohl der PUA gerichtsähnlich Zeugen vernehmen darf, ist er kein Organ der Rechtspflege, sondern ein politisches Instrument. Ein Arbeitsstab liefert Fakten zu. Die Kosten tragen Senat und Bürgerschaft. Für die Einsetzung eines PUA reicht ein Viertel der Abgeordnetenstimmen. Insgesamt gab es bislang 38 PUA. Der erste untersuchte 1946 "nationalsozialistische Korruptionsfälle", der 38. von März 2006 bis Juli 2007 die "Weitergabe von vertraulichen Dokumenten des PUA Feuerbergstraße".