Ein Bürgerbegehren soll die neuen Pläne die für Bebauung des ehemaligen Bundeswehr-Geländes verhinden. Es gibt hitzige Diskussionen.

Neugraben-Fischbek . Bis auf dem Gelände der Röttiger-Kaserne das erste Haus bezugsfertig ist, können noch viele Jahre vergehen. Mit einem Bürgerbegehren soll jetzt verhindert werden, dass auf dem ehemaligen Kasernen-Gelände statt der ursprünglich 450 geplanten Wohneinheiten nun, so will es jetzt der SPD-Senat im Zuge seines Wohnungsbau-Programms, 774 Einheiten gebaut werden.

Noch in diesem Monat, so kündigt Ralf-Dieter Fischer, Fraktionschef der CDU in der Bezirksversammlung Harburg an, "werden drei Vertrauensleute der Bezirksverwaltung einen Text für das Bürgerbegehren vorlegen". Namen will er nicht nennen. In SPD-Kreisen wird vermutet, Fischer habe Probleme, drei Vertrauensleute zu finden, die nicht Abgeordnete der Bezirksversammlung seien. Denn CDU, Grüne und FDP hatten angekündigt, die Initiative zwar zu unterstützen, aber nicht als Vertrauensleute aufzutreten. Dass es Probleme gebe, Vertrauensleute zu finden, sei Nonsens, sagt hingegen Fischer.

Kernpunkt bei der Frage, ob das Bürgerbegehren, das zum Bürgerentscheid führen soll, vom Bezirk zugelassen werden wird, ist, dass der Beschluss, die Zahl der Wohneinheiten aufzustocken, von der Senatskommission gefällt wurde. Während die Bezirksverwaltung auf dem Standpunkt steht, ein Beschluss der Senatskommission sei rechtlich ebenso bindend wie ein Senatsbeschluss, wird genau das von Fischer und seinen Mitstreitern bezweifelt. Bei einer Ablehnung des Bürgerbegehrens, so Fischer, werde die Initiative, die von den Parteien unterstützt wird, Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. "Die Finanzbehörde wird in diesem Fall, wenn sie denn die Auffassung der Bezirksverwaltung teilt, die Ablehnung begründen müssen. Dann bleibt immer noch der Weg vor das Verwaltungsgericht, um dagegen Widerspruch einzulegen. Solche Verfahren können Jahre dauern", sagt der Jurist Fischer. Zudem gibt es nach wie vor noch keinen gültigen Bebauungsplan für das ehemalige Kasernen-Gelände, der eine Wohnbebauung erlauben würde. Der alte und gültige Bebauungsplan lässt einzig eine Nutzung für militärische Zwecke zu.

Den Stein für die Nachnutzung der Röttiger-Kaserne hatte die Bezirksversammlung bereits vor Jahren ins Rollen gebracht. Damals regierte in Harburg noch die schwarz-grüne Koalition. Sie wollte Einzel- und Reihenhäuser bauen. Um hochwertigen Wohnraum für junge Familien zu bieten, war auch eine Änderung des Bebauungsplans angeschoben worden. Im Jahr 2011 dann übernahm die SPD nach der Bürgerschaftswahl die Mehrheit im Hamburger Senat und legte ihr Wohnungsbauprogramm auf. An der B 73 sollten nun nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Wohnungen gebaut werden. "Obwohl die SPD in Harburg vordem die Auffassung unserer Mehrheit teilte, wollte sie nach dem Machtwechsel ihren Parteigenossen in Hamburg nicht in die Suppe spucken", sagt Fischer.

Legt die Initiative Widerspruch gegen eine mögliche Ablehnung des Bürgerentscheids ein, könnte das auch die Änderung des Bebauungsplans mit einer Sperrwirkung beträchtlich verzögern. Und Fischer hofft auf einen Machtwechsel im Harburger Rathaus in einem Jahr. Dann sind Bezirkswahlen. Mit einer neuen Mehrheit, an der die CDU beteiligt sei, würden dann die ursprünglichen Pläne für das Kasernen-Gelände wieder aus der Schublade geholt, so Fischer.

Jürgen Heimath, SPD-Fraktionschef in der Bezirksversammlung Harburg, allerdings geht davon aus, dass es zu keiner Verzögerung kommen wird. Er halte es für höchst zweifelhaft, "eine politische Diskussion über ein Bürgerbegehren zu schüren. Ebenso wenig in Ordnung ist es, wenn eine Partei, die auf demokratische Weise unterliegt, die Auseinandersetzung mit einem Bürgerbegehren fortführt." Das habe, so der SPD-Politiker, der Gesetzgeber sicherlich nicht vorgesehen bei dem Instrument Bürgerbegehren, das sonst "Parteienbegehren heißen müsste".