Niedersachsen fordert einen verantwortungsvolleren Umgang mit den Vierbeinern. Künftig soll jeder Hund mit einem Chip versehen werden.

Winsen. Niedersachsen plant ein neues Hundegesetz. Gerade haben die Veterinärämter der Landkreise ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgegeben. Im Grundsatz soll mit dem neuen Gesetz zum einen erreicht werden, dass Opfer von Hundeattacken sicherer zu ihrem Recht kommen. Zum anderen soll er den verantwortungsvollen Umgang mit dem ältesten Haustier des Menschen, dem Hund, fördern.

Wann das neue Hundegesetz in Kraft tritt, ist noch nicht klar. Wird es vom Parlament in Hannover in seiner jetzigen Form verabschiedet, müssen ausnahmslos alle Hundehalter ihren Vierbeiner vom Tierarzt chippen lassen und eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen. Das war bislang nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Thorsten Völker, Verwaltungsleiter des Veterinärdienstes bei der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg in Winsen, sagt: "Die Zielrichtung ist klar. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass ein Mensch, der von einem Hund gebissen worden ist, keine Probleme mit dem Schadensersatz hat. Mit dem Mikrochip ist der Hund ganz eindeutig einem Besitzer, also einem Verantwortlichen zuzuordnen." Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf muss der Hund ab dem siebten Lebensmonat mit einem Chip versehen und versichert sein. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens für Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro, bei Sachschäden in Höhe von 250.000 Euro abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sei in seiner Umsetzung natürlich noch nicht durchgeplant, biete aber die Chance, so Völker, das Zusammenleben von Mensch und Hund für alle beteiligen Partner zu verbessern.

Der Hundeführerschein zur Entlassung aus der Leinenpflicht, wie er in Hamburg vor einigen Jahren eingeführt wurde, ist in Niedersachsen nicht geplant. Wer sich aber dafür entscheidet, einen Hund vom Züchter oder aus dem Tierheim zu kaufen, und ist es noch dazu sein erster Hund, wird künftig einen Nachweis über seine theoretischen Kenntnisse zur Hundehaltung nachweisen müssen. Wie das dann in der Praxis genau aussehen soll, ist noch nicht sicher.

Völker: "Ob man diesen Nachweis vor der Anschaffung erbringen und beim Kauf vorlegen muss, oder ob man diese Prüfung auch in einer bestimmten Frist nach Anschaffung des Tieres ablegen kann, ist noch nicht raus."

Ausgenommen von dieser Regelung sind Menschen, die beruflich mit Hunden zu tun haben, beispielsweise Rettungshunde-Führer. Ausgenommen sollen, so der jetzige Entwurf, auch Jäger und Führer von Blindenhunden sein. Dieser Gruppe unterstellt der Gesetzgeber in Hannover, dass sie über ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse über die Hundehaltung verfügt.

Eine Überprüfung der praktischen Kenntnisse soll bei neuen Hundehalten auch durchgeführt werden. In welchem Zeitrahmen nach Anschaffung des Tieres diese Prüfung abgelegt werden muss, ließ der Gesetzgeber bislang offen. Völker: "Unter diese Regelung fallen nach derzeitigem Kenntnisstand ausschließlich die Hundehalter, die vorher noch keinen Hund hatten. In seinem Entwurf geht der Gesetzgeber davon aus, dass Menschen, die mindestens zwei Jahre einen Hund hatten, auch in der Lage sind, ihn verantwortungsbewusst zu führen. Unklar ist noch, ob und wie nachgewiesen werden soll, dass man bereits einen Hund hatte, wenn man sich einen neuen Hund zulegen will."

Es seien noch viele Fragen zu dem Gesetz offen. Klar sei, dass die Umsetzung mit Sicherheit den Veterinärämtern zukomme, so Völker. Die Prüfungen sollen speziell qualifizierte Hundetrainer abnehmen, damit soll landesweit ein einheitlicher Prüfungsstandard sichergestellt werden. Unklar ist nach wie vor, wann das neue Gesetz in Kraft treten soll. Derzeit werden in Hannover die Stellungnahmen der einzelnen Veterinärämter gesichtet. Geklärt wird auch, ob Anregungen für Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.