Grundsätzlich gilt in Hamburg die Anleinpflicht für Hunde. Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.

Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht ist allerdings auch möglich. Dafür müssen sie bei einem Prüfer den so genannten "Hundeführerschein" machen. So muss der Hund zeigen, dass er sich nicht aggressiv gegenüber Joggern, Skatern und Fahrradfahrern verhält und ruhig angeleint "Bleib!" macht, wenn das Herrchen mal kurz weggeht.