Toxikologin geht von regelmäßigem Cannabiskonsum aus. Ablauf sei aber nicht typisch für cannabisbedingte Fahrfehler.

Hamburg. Die Laborwerte sind eindeutig: Der Unfallfahrer von Eppendorf konsumierte regelmäßig Cannabis. Bisher ging es im Prozess gegen den wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in vier und drei Fällen sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagten Alexander S. viel um Belehrungszeitpunkte, die Frage nach einem möglichen Einnässen des Unfallfahrers und zurückgezogene Schweigepflichtsentbindungen.

Doch gestern, am vierten Prozesstag vor dem Landgericht, berichtete eine Toxikologin des Instituts für Rechtsmedizin, was die Analyse von Blut- und Haarproben ergab. Am 24. April 2011 wurde ein fünf Zentimeter langes Haar entnommen. An jedem Zentimeter lässt sich der Cannabiskonsum eines Monats nachweisen. Dabei wurden allein für den Zeitraum fünf bis zweieinhalb Monate vor dem schweren Unfall mehr als zwei Mikrogramm des Cannabiswirkstoffs THC pro Probengramm ermittelt. "Wir können nicht genau sagen, wie hoch der Wert ist, da bei zwei Mikrogramm unsere Messskala aufhört", sagte die Toxikologin. Sie gehe deshalb von einem regelmäßigen bis täglichen Cannabiskonsum aus. "Allerdings ist der Unfallablauf nicht typisch für cannabisbedingte Fahrfehler wie mangelnde Reaktionsfähigkeit." Auch das Antiepileptikum Valproat wurde in einem therapeutisch wirksamen Bereich nachgewiesen und kann gerade in der Eingewöhnungsphase ebenfalls dämpfend wirken. "Die Substanzen können sich gegenseitig in ihrer negativen Wirkung auf das Fahrverhalten verstärken."

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Weniger aufschlussreich war hingegen die Aussage der Verlobten des Angeklagten. Nachdem sie zuletzt berichtete, weder von epileptischen Anfällen noch von THC-Konsum zu wissen, wurde sie nochmals vorgeladen, machte jedoch diesmal von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Am 12. März 2011 war Alexander S. mit einem Fiat und einer Geschwindigkeit von rund 100 Stundenkilometern in eine Fußgängergruppe gerast. Dabei starben vier Menschen.