Hamburg. Das Ponykarussel fehlt auf dem Frühlingsdom. Rechtlich könnte die umstrittene Tier-Show nach Hamburg zurückkehren. Das sorgt für Kritik.

  • Hamburg würde Ponyshow auf dem Dom erlauben. Kritik von der Linkspartei
  • München verbietet Pferde auf dem Oktoberfest
  • Wie die Wirtschaftsbehörde das ausbleibende Verbot erklärt

Am Mittwoch wird es auf dem Frühlingsdom wieder voll. Auf dem beliebten Hamburger Volksfest ist das der Familientag, der den Besucherinnen und Besuchern bis zu 30 Prozent Vergünstigung bringt.

Neben dem höchsten Karussell der Welt, der Geisterbahn und anderen Fahrgeschäften steht in diesen Tagen in Hamburg aber auch eine „Attraktion“ im Fokus, die in diesem Jahr fehlt: das Ponykarussell.

Dom Hamburg: Linke kritisieren Ponykarussell und fordern mehr Tierschutz

Die Linken-Bürgerschaftsfraktion kritisiert, dass es in Hamburg nach wie vor möglich ist, dass lebendige Tiere auf dem Dom zur Schau gestellt werden können. Seit der Corona-Pandemie gibt es auf dem Heiligengeistfeld das bereits in der Vergangenheit oft kritisierte Ponykarussell zwar nicht mehr. Den Fakt, dass es rechtlich aber jederzeit wieder möglich ist, die Tiere stundenlang im Kreis laufen zu lassen, prangern die Linken massiv an.

Das umstrittene Ponyreiten gab es auf dem Hamburger Dom zuletzt im Jahr 2019. (Archivbild)
Das umstrittene Ponyreiten gab es auf dem Hamburger Dom zuletzt im Jahr 2019. (Archivbild) © Klaus Bodig | Klaus Bodig

„Wer regiert eigentlich in Hamburg? Ist es die rot-grüne Koalition oder doch die Verwaltung? Während andere Kommunen gewerbliche Tierpräsentationen unterbinden, traut sich Rot-Grün in Hamburg nicht, entsprechende Schritte zu gehen, lässt sich von der Verwaltung vorführen. Weshalb das Betreiben des Ponykarussells auf dem Dom weiterhin möglich bleibt“, kritisiert Stephan Jersch, tierschutzpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion.

Ponyreiten auf Hamburger Dom – München verbietet Ponyreiten auf Oktoberfest

Sein Vorwurf: „Der Senat drückt sich um eine politische Entscheidung – zeitgemäßer Tierschutz geht anders“, so Jersch.

Was den Linken-Politiker dabei besonders ärgert, ist die Tatsache, dass im rot-grünen Koalitionsvertrag eigentlich fest verankert ist, dass 2024 die Bestimmungen für Veranstaltungen, die durch die Stadt ausgerichtet oder ausgeschrieben werden, so angepasst werden, dass auf die Präsentation lebender Tiere verzichtet wird, sofern deren Vorführung gewerbsmäßig stattfindet.

Dom Hamburg: So reagiert der Senat auf die Vorwürfe des fehlenden Tierschutzes

Dass so ein Verbot durchaus umsetzbar ist, so die Linken, sehe man unter anderem auf dem Münchner Oktoberfest, wo Ponyreiten verboten wurde. Im Mai 2021 hat der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft in der bayrischen Landeshauptstadt beschlossen, dass keine lebenden Tiere mehr auf Volksfesten präsentiert werden dürfen.

Warum zieht Hamburg also nicht nach? Auf eine Große Anfrage der Linken heißt es vonseiten des Senats, dass man das Anliegen intensiv geprüft habe, man Betriebe aber nicht von der Teilnahme am Dom ausschließen könne, solange sie die rechtlichen Vorgaben beim Tierschutz erfüllen. Das würde einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Schausteller darstellen. Bundesrechtliche Regelungen würden ein derartiges Verbot schlicht und ergreifend verhindern.

Wirtschaftsbehörde verweist auf auf bundesweites Tierschutzgesetz.

Ähnlich argumentiert auch die für den Dom zuständige Hamburger Behörde für Wirtschaft und Innovation. „Die Debatte um Ponykarussells auf dem Dom scheint aktuell doch eher eine theoretische, beziehungsweise rechtliche Debatte zu sein. Tatsächlich ist es so, dass wir seit 2019 keine Anbieter von Ponyreiten mehr auf dem Hamburger Dom hatten. Unseres Wissens nach hat sich der damalige Anbieter sogar geschäftlich umorientiert“, hieß es auf Abendblatt-Anfrage.

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Die Behörde verweist auf das Tierschutzgesetz, das den Bund durch Rechtsverordnung ermächtigt, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, das Halten wildlebender Arten an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten.

Eine solche Rechtsverordnung wurde bisher aber nicht erlassen. Demnach können Betriebe, die sich im Rahmen der geltenden Rechtsordnung – insbesondere zum Tierschutz – bewegen, nicht aus dem Adressatenkreis der Gewerbeordnung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss dürfe jeweils nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen und müsse, mit Blick auf die wirtschaftliche Bedeutung einer Teilnahme an der Veranstaltung, verhältnismäßig sein. „Das gelte aktuell auch für Ponyreitbetriebe“, so die Wirtschaftsbehörde.