Hamburg. Bereits die Sperrung der Karolinenstraße empörte Anwohner. Nun verstieß das Festival auch noch gegen Hamburger Landesrecht.

Das OMR in Hamburg ist gestartet. Mit Glanz, Glamour und allerlei bekannten Namen der Digital- und Marketingszene erwartet die zweitägige Veranstaltung bis zu 70.000 Besucherinnen und Besucher. Bereits im Vorfeld sorgte OMR für Unmut: Anwohner sowie Politik zeigten sich empört wegen der viertägigen Sperrung der Karolinenstraße sowie über die mangelnde Kommunikation seitens des Veranstalters. Ein Anwohner hatte sich sogar per Eilantrag ans Gericht gewandt.

Und jetzt auch noch das: OMR machte Werbung für sein Event auf der Alster. Was erst mal harmlos klingt, ist schlicht: illegal.

OMR macht 2023 erneut illegal Werbung auf der Alster

„Gestern hieß es ,Wasser marsch’, als wir die OMR-Tretboote wie schon im letzten Jahr wieder auf die Alster ließen. Konntet ihr uns schon spotten?“, heißt es stolz auf dem Instagram-Profil von OMR. Auf dem Video sind drei Tretboote zu sehen, die jeweils die großen, weißen Buchstaben „O“, „M“ und „R“ tragen. Junge Männer in Badehosen springen ins Wasser, es sieht nach ausgelassener Stimmung aus.

„Das Werben auf der Alster ist nach §10a Hamburgischem Wassergesetz nicht zulässig“, bestätigt ein Sprecher der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Bukea) dem Abendblatt. OMR habe im Vorfeld keinen Antrag auf Befreiung dieses Werbeverbots gestellt.

OMR Festival will sich im nächsten Jahr um Genehmigung kümmern

Die drei Werbe-Tretboote seien laut OMR vom 29. April bis zum 3. Mai auf der Alster zu sehen gewesen. Nachdem die zuständige Dienststelle über die verbotene Werbung informiert wurde, sei OMR aufgefordert worden, die Werbung einzustellen. „Dem wurde umgehend Folge geleistet“, erklärt der Bukea-Sprecher.

„Dass eine Genehmigung für die Aktion notwendig ist, war OMR nicht bewusst. Für das kommende Jahr werden wir uns natürlich vorab um eine Genehmigung kümmern“, teilte Wencke Thielert, Sprecherin von OMR, dem Abendblatt mit. Eine Strafe musste der Veranstalter nicht zahlen.