Die Staatsanwaltschaft hatte die leibliche Mutter Melek Y. nie zu den schweren Verletzungen des kleinen Mädchens befragt, weil sie sich davon keinen Erfolg versprach.

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft hat im Fall der getöteten Yagmur Y. (Yaya) den Vorwurf schwerer Versäumnisse zurückgewiesen. Diese waren im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren nach den schweren Kopf- und Bauchverletzungen bei dem Kleinkind laut geworden. Dabei war herausgekommen, dass Melek Y., die leibliche Mutter Yagmurs, nie zu den Verletzungen befragt wurde. Nachdem Melek Y. schon nicht zur polizeilichen Vernehmung gegangen sei, habe man keinen Sinn darin gesehen, sie direkt zur Staatsanwaltschaft zu laden.

Wie berichtet, hatten die Eltern das Mädchen Ende Januar 2013 ins Krankenhaus gebracht, weil es schielte. Die Ärzte stellten schwerste Schädelverletzungen und einen Riss der Bauspeicheldrüse fest. Die Verletzungen waren derart gravierend, dass Klaus Püschel, Leiter der Rechtsmedizin, Strafanzeige stellte. Sein Urteil: Das Mädchen sei „hochgradig gefährdet“.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen die Eltern sowie die Pflegemutter des Kindes. Letztere schied als Verdächtige wieder aus. Der Vater des Mädchens sagte dagegen aus, dass er sich die Verletzungen nicht erklären könne. Melek Y. erschien nicht zur polizeilichen Vernehmung. „Es gab daher auch keine Veranlassung zu glauben, dass sie bei einer staatsanwaltlichen Vernehmung etwas ausgesagt hätte“, sagt Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Zum Hintergrund: Beschuldigte brauchen einer Ladung der Polizei nicht nachzukommen. Tun sie es doch, können sie eine Aussage verweigern. Lädt die Staatsanwaltschaft, müssen sie erscheinen, brauchen aber auch dort nicht auszusagen. Die Staatsanwaltschaft schloss allein aus der Verweigerung der Mutter, der polizeilichen Ladung nachzukommen, dass sie auch bei einer Konfrontation mit der ermittelnden Staatsanwältin zu keiner Aussage bereit gewesen wäre. Allerdings hatte Melek Y. zuvor in einem Gespräch mit der Rechtsmedizin eine harmlose Erklärung geliefert. Offenbar versprach sich die Staatsanwaltschaft auch deshalb nichts von einer Vernehmung.

Ebenfalls nicht befragt wurden die drei Kinderärzte von Yaya sowie Erzieherinnen aus ihrer Kita. Als Grund dafür gibt die Staatsanwaltschaft ein Gutachten der Rechtsmedizin an, wonach die Tatzeit nicht eingegrenzt werden konnte. Am 7. November 2013 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Yayas Eltern ein. Am 18. Dezember starb die Dreijährige an den Folgen eines Leberrisses. Die Eltern des Mädchens sitzen seitdem in Untersuchungshaft.