Hamburg. Verband reagiert auf Streit in einem Eimsbütteler Café. Was erlaubt ist und wo die Gastronomie Ausnahmen machen kann.

Nach einem Vorfall in einem kleinen Café in Eimsbüttel wird im Netz eifrig darüber diskutiert, ob es vertretbar ist, in ein Restaurant oder Café sein eigenes Essen mitzubringen.

Im Café Braena am Heußweg hatte ein Gast am Montag seinen eigenen Frischkäse zum Verzehr ausgepackt. Der Inhaber teilte dem Gast nach eigenen Angaben daraufhin mit, dass diesbezüglich eine Nachfrage im Vorhinein schön gewesen wäre. Die Situation schaukelte sich hoch und endete in einem Polizeieinsatz und mit negativen Kommentaren in den Google-Bewertungen.

Restaurant Hamburg: Diskussion nach Vorfall in Eimsbüttel um mitgebrachtes Essen

Das entfachte eine Diskussion auf Social Media. Bei Facebook schreibt etwa eine Nutzerin: „Eigenes Essen ins Café mitbringen, und das wäre auch noch erlaubt!? Auf die Idee muss man erst mal kommen, sehr kulant, dieser Gastronom, der das sogar erlauben würde!“ Eine andere Userin fügt hinzu: „Hausrecht. Wer das nicht versteht, bleibt zu Hause.“

Nun meldet sich auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Hamburg zu Wort. Vorstandsmitglied Gerald Pütter betont: „Generell ist es selbstverständlich so, dass ein Gastronomiebetrieb davon lebt, Speisen und Getränke zu verkaufen. Daher ist es, nachvollziehbar, absolut unüblich, dass Gäste eigenes Essen oder Getränke mitbringen.“

In der Regel stünde dies auch in den AGBs der jeweiligen Betriebe oder sei zusätzlich in den Räumlichkeiten angeschlagen. Wichtig sei auch: „Am Ende trägt der Gastronom die Verantwortung dafür, dass die Speisen, die in seinen Räumlichkeiten verzehrt werden, lebensmittelhygienisch absolut in Ordnung sind. Das gilt auch für selbst mitgebrachte Produkte. Auch deswegen ist die Absprache so wichtig.“

„Korkgeld“ ist in Hamburger Gastronomie übliches Verfahren

Tatsächlich gebe es aber berechtigte Fälle, in denen normalerweise Ausnahmen gemacht würden. „Wenn jemand Allergiker ist oder an einer Krankheit leidet und deswegen ein eigenes Produkt mitbringt, wird sich sicher eine Lösung finden lassen. Wichtig ist, dass der Gast mit der Bedienung offen kommuniziert.“

Babynahrung mitzubringen sei ebenfalls kein Problem. „Die meisten Betriebe übernehmen auf Nachfrage auch gern das Erwärmen von Gläschennahrung.“

Üblich sei auch das Zahlen eines sogenannten „Korkgeldes“. Das bedeutet, dass Gäste für selbst mitgebrachte Getränke – etwa einen Wein aus einem bestimmten Jahrgang zu einem konkreten Anlass – dem Betrieb einen bestimmten Betrag bezahlen, der die fehlenden Einnahmen an der Stelle kompensiert. „Das ist in den meisten Gastronomien kein Problem. Aber auch hier sollte der Gast natürlich vorher fragen.“

„Eine Ausnahme ist im Einzelfall grundsätzlich möglich“

Das bestätigt auch Stephan von Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung der Block Gruppe: „Wir sind Gastgeber und bewirten als solche unsere Gäste mit der umfangreichen Auswahl an Speisen und Getränken. Eine Ausnahme ist im Einzelfall grundsätzlich möglich, wir prüfen diese dann vor dem jeweiligen Hintergrund. So gab es bereits seltene Fälle, in denen jemand einen außergewöhnlichen Wein mitbringen wollte. Dafür erheben wir ein angemessenes Korkgeld.“

Bei Speisen – etwa einer Hochzeitstorte oder Ähnlichem – sollte der Gast dem Betrieb eine Servicepauschale bezahlen. Gerald Pütter vom Dehoga betont: „Das ist der gängige Weg, denn in der Regel übernimmt das Personal ja den Service, das Portionieren und das Bereitstellen von Geschirr und Besteck.“

Restaurant Hamburg: Schlechte Bewertungen sind „riesiges Thema“

Dass das kleine Café in Eimsbüttel nun unter negativen Bewertungen zu leiden hat, stehe stellvertretend für Herausforderungen, die viele Unternehmen betreffen würden. „Das ist ein riesiges Thema. Die Online-Bewertungen bilden ein Machtzentrum, das viele Probleme mit sich bringt“, sagt Pütter.

Sowohl im Positiven als auch im Negativen: „Welche Hintergründe positive oder negative Bewertungen haben, bleibt oft unklar. Klar ist aber, dass es für Unternehmen gravierende Folgen hat, wenn sie, womöglich sogar abgesprochen und organisiert, niedergeschrieben werden.“