Hamburg. Bergedorfer hat nach handgreiflichem Streit mit einem Radfahrer auf eigene Faust mit einem Foto nach dem Täter gefahndet. Ein Fehler?

Die öffentliche Steckbriefaktion nach einem handgreiflichen Streit zwischen einem Auto- und einem Radfahrer hat für viel Aufsehen gesorgt und am Ende nichts gebracht. „Der gesuchte Radfahrer konnte nicht ermittelt werden“, sagt Sören Zimbal, Sprecher der Hamburger Polizei auf Nachfrage unserer Zeitung.

Dennoch beschäftigt die Hamburger Polizei der Fall weiter: Denn das vermeintliche Opfer, ein 56 Jahre alte Bergedorfer, hat nun zusätzlichen Ärger am Hals: „Gegen ihn wurde jetzt ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz eingeleitet“, sagt Zimbal.

Steckbriefaktion nach Streit und Gerangel mit Radfahrer

Fraglich ist jedoch, ob der Bergedorfer tatsächlich mit einer Strafe rechnen muss. Denn laut Staatsanwaltschaft handelt es sich beim Kunsturhebergesetz (§33) um ein absolutes Antragsdelikt. „Die Verfolgbarkeit der Tat setzt einen Strafantrag des Verletzten voraus“, so Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering.

Der Bergedorfer hatte auf eigene Faust und per Steckbrief nach dem Radfahrer gesucht. Er hatte in Straßen rund um das Bergedorfer Gehölz A4-Blätter hinter Klarsichtfolie mit einem Foto des vermeintlichen Täters an Baumstämme geheftet. „Gesucht“ stand in Großbuchstaben über dem Foto. Darauf war ein Mann mittleren Alters in professioneller Radfahrkleidung mit Helm auf dem Kopf und Rucksack auf dem Rücken gut zu erkennen. Das Opfer, der 56 Jahre alte Bergedorfer, hatte sich wohl erhofft, so Hinweise zur Identität des Radfahrers zu erhalten.

Nichtiger Anlass des Streits: ein umgeklappter Seitenspiegel

Der Streit zwischen beiden Männern liegt bereits vier Monate zurück: Beide waren im Januar auf der Daniel-Hinsche-Straße aneinandergeraten. Der Anlass war nichtig: ein umgeklappter Seitenspiegel. Am 23. Januar fuhr der 56 Jahre alte Bergedorfer gegen Mittag mit seinem Auto durch die Daniel-Hinsche-Straße, als ihm zwei Radfahrer, ein Mann und eine Frau, entgegenkamen. Beide radelten nebeneinander. Als das Auto und die Radler auf gleicher Höhe waren, klappte der Radfahrer möglicherweise aus Platzmangel unverhofft den Seitenspiegel am Fahrzeug des 56-Jährigen ein.

Darüber ärgerte sich der Bergedorfer so sehr, dass er umgehend sein Auto wendete, den beiden Radlern folgte, sie zum Anhalten brachte und den Radfahrer zur Rede stellte. Die Emotionen kochten hoch. Es kam zum Wortgefecht und Handgreiflichkeiten zwischen beiden Männern.

Illegale Steckbreifaktion: Aushänge sind wieder verschwunden

Nach Aussagen des Autofahrers soll der Radfahrer ihm das Handy aus der Hand geschlagen und ihn zu Boden gestoßen haben, als der den Radler fotografierte. Zudem soll der Radfahrer ihn geschlagen und dann das Weite gesucht haben. Der Autofahrer erstattete umgehend Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei und fahndete dann auf eigene Faust per Steckbrief und damit mit rechtswidrigen Mitteln nach dem unbekannten Mann.

„Erlaubt ist eine Veröffentlichung eines Fotos ohne vorherige Einverständniserklärung nicht“, sagt Polizeisprecher Zimbal und forderte, dass die Aushänge abgenommen werden müssen.

Der Aufforderung schien der Bergedorfer nachgekommen zu ein. Bereits einen Tag nach Berichterstattung über die Aktion in unserer Zeitung waren die Steckbriefe verschwunden. Der Strafbestand aber bleibt bestehen: Wer Fotos anderer ohne Einwilligung veröffentlicht, muss mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen – allerdings heißt es weiter im Gesetz: „Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“