Hamburg. Lief bei der Rückzahlung zu Unrecht erstatteter Steuern alles rechtens? Hamburgs Bürgermeister sieht keinen weiteren Klärungsbedarf.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sieht die „Cum-Ex“-Geschäfte der früheren landeseigenen HSH Nordbank hinreichend aufgeklärt. Er erwarte nicht, dass die Ausweitung des Auftrags des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) der Bürgerschaft dazu neue Erkenntnisse bringe, sagte er der Deutschen Presse-Agentur

Die Erweiterung des Auftrags sei eher ein politisches Manöver der Opposition. „Schon im Fall Warburg hat die Beweisaufnahme des PUA ergeben, dass die Hamburger Steuerverwaltung korrekt und ohne politische Einflussnahme arbeitet“, betonte Tschentscher.

Die Bürgerschaft hatte den Auftrag des Untersuchungsausschusses Ende November auf Antrag von CDU und Linken auf die Untersuchung der früheren Landesbank für Hamburg und Schleswig-Holstein erweitert. Ursprünglich hatte sie sich auf den Umgang der Hamburger Behörden mit der ebenfalls in „Cum-Ex“-Geschäfte verstrickten Warburg Bank und eine mögliche politische Einflussnahme beschränkt.

Cum-Ex: Tschentscher will HSH Nordbank bei Aufklärung unterstützt haben

In seiner Zeit als Finanzsenator hätten er und seine Kieler Kollegin Monika Heinold (Grüne) „die offensive Strategie des damaligen Bankvorstands sehr unterstützt, die Altgeschäfte aufzuklären“, sagte Tschentscher. „Diese Geschäfte kommen aus einer Zeit, in der die CDU in Hamburg die Verantwortung für die HSH Nordbank hatte.“

Zwischen 2008 und 2011 hatte sich die Bank in 29 Fällen Kapitalertragssteuern erstatten lassen, die zuvor gar nicht gezahlt worden waren. Das hatte eine Untersuchung der Wirtschaftskanzlei Clifford Chance ergeben, die von der Bank selbst beauftragt worden war. Die Fälle seien bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und 2014 schließlich rund 126 Millionen Euro an die Steuerverwaltung zurückgezahlt worden, hatte die Bank mitgeteilt.

Die ehemalige HSH Nordbank hat sich in 29 Fällen nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten lassen.
Die ehemalige HSH Nordbank hat sich in 29 Fällen nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten lassen. © dpa | Frank Molter

Er habe es sehr unterstützt, „dass der damalige Vorstand die Vorgänge aktiv aufgeklärt hat und dass dies im Austausch mit der Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen erfolgt ist“, sagte Tschentscher. All das sei seinerzeit auch den Bürgerschaftsausschüssen berichtet worden. „Dazu ist keine Frage offen geblieben.“

Cum-Ex: Warburg Bank sieht Mitverantwortung bei HSH Nordbank

Die HSH Nordbank war Ende 2018 auf Anweisung der EU-Kommission an US-Investoren verkauft und nach der Privatisierung in Hamburg Commercial Bank (HCOB) umbenannt worden. Im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften des Vorgängerinstituts hatte die in diesen Fällen ermittelnde Staatsanwaltschaft Köln die Räume der HCOB im Juni vergangenen Jahres durchsucht. Auch zu diesen Ermittlungen erhoffen sich CDU und Linke im PUA neue Erkenntnisse. Bei seiner Sitzung Ende vergangener Woche forderte der Ausschuss auch vom Senat und der HCBO umfangreich Akten zum „Cum-Ex“-Fall der HSH Nordbank an.

Im sogenannten Cum-Ex-Skandal nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand Schätzungen zufolge ein Schaden in Milliardenhöhe. Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten den Skandal seit Jahren auf.

Die Gesellschafter der Warburg Bank begrüßten im Ausschuss die Ausweitung des Untersuchungsauftrags auf die HSH. In einer von ihrem Anwalt Peter Gauweiler verlesenen Erklärung hatten Christian Olearius und Max Warburg „das langjährige Fehlen jeder bankaufsichtlichen und strafverfolgungsbehördlichen Interventionen bei den Landesbanken“ in ganz Deutschland kritisiert.

Das gelte auch für die Stadt Hamburg. „Ihre eigene Staatsbank hatte jahrelang „Cum-Ex“-Geschäfte betrieben, ohne dass der Senat irgendeinen Anlass sah, dies im Detail aufzuklären oder zu verfolgen“, stellten die Anwälte die Warburg-Gesellschafter fest. Dies stehe „in einem reziproken Verhältnis zu der seit acht Jahren anhaltenden bankaufsichtlichen und strafrechtlichen Verfolgung unserer Mandanten.“