Hamburg. Weil die beiden Tiere Missbildungen aufwiesen, mussten sie eingeschläfert werden. Hamburger Tierschutzverein sucht nach den Tätern.

Am Nachmittag des 19. April sind zwei weiße Baby-Katzen in einem Umzugskarton vor dem Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins (HTV) an der Süderstraße ausgesetzt worden. Weil den nur vier Wochen alten Tiere Knochen fehlten und sie Missbildungen aufwiesen, mussten die Katzenbabys eingeschläfert werden.

„Es war unübersehbar, dass bei beiden Katzen eine Missbildung der Knochen vorlag und die Tiere in schlechter Verfassung waren. Da war mir leider schon klar, dass die Tiere dauerhaft nicht lebensfähig gewesen wären. Das bestätigte sich dann bei der eingehenden tiermedizinischen Untersuchung der beiden Geschwistertiere, eines männlich und eines weiblich, am Folgetag. So blieb uns nichts anderes übrig, als die Tiere zu erlösen“, sagt Tierheimleitung Dr. Urte Inkmann.

Tierheim Hamburg: Ausgesetzte Baby-Katzen wiesen schwere Missbildungen auf

Die kleinen Katzen zeigten zudem Symptome von Katzenschnupfen und weiteren schwerwiegenden Missbildungen: Ihnen fehlten jeweils mehrere Knochen in beiden Vorderbeinen, wodurch sie nicht in der Lage waren, sich selbstständig fortzubewegen oder den Körper aufzurichten. Vom vielen Liegen wiesen die Körper bereits Druckstellen auf. Eine tiermedizinische Therapie oder Operation zur Heilung der angeborenen Missbildungen gibt es nicht.

Der Kater des Geschwisterpaares hatte zudem einen Wasserkopf: Dies ist eine schwere Missbildung des Gehirns, bei der sich in den Hohlräumen des Gehirns Flüssigkeit ansammelt. Dieser führt zudem auch zu diversen gesundheitlichen Problemen wie Bewegungsstörungen, einem Verlust des Sehvermögens, Schielen oder Kopfschmerzen.

„Der Wunsch nach einem ‚Schneeflöckchen‘, also einem weißen Katzenbaby, hat für die Tiere einen hohen Preis: Nicht nur, dass weiße Katzen der Farbe wegen häufig aus Inzucht stammen und aufgrund dessen massive gesundheitliche Probleme haben, etwa die Hälfte aller weißen Katzen ist zudem taub“, erläutert Dr. Urte Inkmann.

Wer kann Hinweise geben?

Hinweise auf ehemalige Halterinnen oder Halter fehlen bislang. Grund für die Aussetzung könnten die Fehlbildungen der Katzen sein, durch welche die Kitten nicht dauerhaft lebensfähig gewesen wären und nicht verkauft werden könnten. Auch eine ungeplante Vermehrung ohne das Ziel des Weiterverkaufs ist denkbar.

Der HTV bittet dringend um Hinweise, um die Täterinnen oder Täter zu ermitteln. Wer am 19. April in der Süderstraße 399 in Hamburg-Hamm auffällige Personen oder Handlungen beobachtet hat, soll sich umgehend an die HTV-Tierschutzberatung wenden: montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr telefonisch unter der 040 211106-25 oder per E-Mail an tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de.

Aussetzen von Tieren stellt Ordnungswidrigkeit dar

Das Aussetzen eines Tieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn der Tod oder schwere Verletzungen des Tieres durch die Umstände der Aussetzung billigend in Kauf genommen werden oder das Tier durch die Aussetzung und deren Folgen sogar zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.