Hamburg. In einem Eilantrag wehrte sich die AfD-Fraktion gegen Aussagen im Jahresbericht. Das Verwaltungsgericht gab ihr nun teilweise recht.
dpa/dah
Hamburg. In einem Eilantrag wehrte sich die AfD-Fraktion gegen Aussagen im Jahresbericht. Das Verwaltungsgericht gab ihr nun teilweise recht.
dpa/dah
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen