Hamburg. Nachfrage des CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator. Wie der Hamburger Senat das Vorgehen rechtfertigt.

Im Gegensatz zu den meisten ihrer Untergebenen haben sowohl einzelne höhere Behördenmitarbeitende, als auch Führungspersonal der Feuerwehr und vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) eine Corona-Impfung erhalten – auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator rechtfertigt der Senat nun das Vorgehen.

So habe etwa die Staatsrätin Petra Lotzkat aus der Sozialbehörde und weitere Mitglieder des Corona-Krisenstabes nur deshalb bei einem Besuch einem Pflegeheim bereits eine Impfung erhalten, da kurzfristig Impfdosen übrig geblieben seien und diese andernfalls hätten vernichtet werden müssen. „Ein Weitertransport des Impfstoffes war nicht möglich, weil zu diesem Zeitpunkt nach Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur dieser nicht transportiert werden durfte“, heißt es dazu in der aktuellen Antwort des Senats.

Seit dem 13. Januar gelte ein anders Verfahren

Seit dem 13. Januar gelte jedoch ein anders Verfahren. „In Abhängigkeit vom Bereitstellungs- und Aufbereitungszustand des im Einzelfall nicht verbrauchten Impfstoffes wird dieser entweder in das Impfzentrum verbracht oder an den Orten, an denen an den jeweiligen Tagen zuvor planmäßig geimpft worden ist, an sehr kurzfristig herangeführte Angehörige von Feuerwehr und Polizei verimpft“, heißt es nun zum Umgang mit übrig gebliebenen Impfdosen.

Auch dabei würden weiterhin bevorzugt Polizei- und Rettungskräfte aus den Hochrisikogruppen mit den spontan verfügbaren Impfdosen immunisiert. Bis zum 26. Januar hätten bereits 102 Feuerwehrleute mit hoher Impfpriorität und zwei Polizeibeamte ohne Führungsfunktion mindestens eine Spritze erhalten.

Forderung nach dezentralen Impfangeboten

Insgesamt seien seit Beginn der Impfungen etwa 800 Impfdosen übriggebliebenen und ad hoc ohne Terminvergabe entsprechend verimpft worden, teilweise auch an Mitarbeitende der mobilen Impfteams. Auch für die Staatsrätin Lotzkat und die weiten Behördenmitarbeiter sei eine Zweitimpfung im Impfzentrum terminiert worden, damit der Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung wirksam sei und die erste Impfung „doch nicht hinfällig“ wird.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Der Fragesteller Dennis Gladiator sagte, es sei richtig, alles zu unternehmen, damit keine einzige Impfdosis vernichtet werden müsse. „Klar muss aber sein, dass zuerst all diejenigen geimpft werden, die besonders gefährdet sind, weil sie wie Rettungskräfte und Polizisten nah an und mit Menschen arbeiten. Es ist absolut unverständlich, dass hier erst jetzt entsprechende Konzepte aufgelegt wurden, nachdem es ausreichend Zeit gab, sich auf den Beginn der Impfungen vorzubereiten.“

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Außerdem müssten dezentrale Impfangebote geschaffen werden. „Jetzt müssen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Impfungen reibungslos laufen, sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Das muss jetzt geschehen und nicht erst dann.“

Hamburgs Corona-Regeln:

Die aktuellen Corona-Regeln für Hamburg im Überblick

  • Alle Regeln, die im Rahmen der Eindämmungsverordnung bis zum 10. Januar gelten sollten, werden grundsätzlich bis zum 14. Februar verlängert – ein Großteil des Einzelhandels bleibt geschlossen, bestellte Waren dürfen aber abgeholt werden. "Körpernahe Dienstleistungen" wie Friseure, Nagel-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen nicht angeboten werden. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleibt verboten.
  • Kontaktregeln Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Ausnahmen für Kinder gibt es nicht.
  • Die Maskenpflicht wird angepasst: Stoffmasken reichen in den meisten Fällen nicht mehr aus. Stattdessen müssen medizinische Masken (mindestens OP-Masken, auch FFP2- oder KN95-Masken sind möglich) getragen werden. Bis zum 1. Februar gilt eine Übergangsphase, danach werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
  • Kitas und Schulen: Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibt aufgehoben, stattdessen soll so weit wie möglich Distanzunterricht gegeben werden. Kinder sollen – wann immer möglich – zu Hause betreut werden. Die Kitas wechseln in die "erweiterte Notbetreuung". Die privat organisierte Kinderbetreuung in Kleingruppen bleibt gestattet.
  • Arbeitgeber sind angehalten, so weit wie möglich ein Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Zusätzlich soll eine neue Bundesverordnung Arbeitgeber dazu verpflichten, Homeoffice anzubieten, so weit das möglich ist. Betriebskantinen dürfen nur öffnen, wenn sie für den Arbeitsablauf zwingend erforderlich sind.
  • Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert über 200 steigen, müsste eine Ausgangsbeschränkung erlassen werden, die den Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort einschränkt. Wie genau diese Regel in Hamburg angewandt würde, ist noch nicht bekannt – der Senat will darüber entscheiden, sollte sich die Inzidenz dem Grenzwert annähern.
  • Senioren- und Pflegeeinrichtungen sollen mehrmals pro Woche Personal und Besucher testen. Das war in Hamburg schon verpflichtend und gilt nun bundesweit.
  • Zwei-Test-Strategie bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten: Ein Corona-Test direkt nach der Einreise ist verpflichtend, die zehntägige Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise durch einen weiteren Test verkürzt werden. Die Kosten für die Tests werden nicht übernommen.