Hamburg. BGH wies Revisionsantrag von Mado Bido M. zurück. Er war wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Urteil wegen des Doppelmordes an einer Mutter und ihrer kleinen Tochter am Hamburger S-Bahnhof Jungfernstieg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies einen Revisionsantrag des 35 Jahre alten Angeklagten als unbegründet zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Der aus dem westafrikanischen Niger stammenden Mann hatte die fünffache Mutter und seine kleine Tochter Mariam am 12. April 2018 vor den Augen zahlreicher Passanten auf einem Bahnsteig mit einem Messer getötet.

Lebenslange Freiheitsstrafe für Mado Bido M.

Das Landgericht Hamburg hatte ihn deshalb am 15. Februar 2019 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Hintergrund der Tat war ein Sorgerechtsstreit zwischen dem heute 35-Jährigen und seiner ursprünglich aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Ex-Freundin. Er habe sich an der 33-Jährigen rächen und sie dafür bestrafen wollen, dass sie ihrem neuen Lebensgefährten Kontakt mit der gemeinsamen Tochter gewährte, hieß es in der Mitteilung des Bundesgerichtshofs.

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Er selbst habe unter anderem aufgrund seines aggressiven Verhaltens nur über ein eingeschränktes Umgangsrecht mit dem damals 21 Monate alten Kind verfügt.