Berlin. Viele Bundesländer verbieten Besitzern von Zweitwohnungen einzureisen. Wie manche es doch schaffen und wie die Bürgermeister reagieren.
Der Hamburger Unternehmer (67) verabschiedet sich auch in den Corona-Wochen jeden Freitagmorgen von seiner Familie. Drei erwachsene Kinder, einige Enkel. Er teilt ihnen per Whatsapp mit, dass er sehr früh losfährt, immer schon gegen fünf Uhr morgens. Richtung Plöner See, dort hat er ein Haus, einen Steg, ein Boot. Das hat man oder man hat es nicht.
In Plön parkt er sein Auto mit Hamburger Kennzeichen „HH“ ein paar Straßen vorher, die restlichen Meter geht er zu Fuß. Der Unternehmer, der nicht namentlich genannt werden will, weiß, dass es zur Zeit verboten ist, seinen Zweitwohnsitz oder seine Ferienwohnung zu besuchen. Er macht es aber trotzdem. Und will natürlich wegen eines falschen Kennzeichens nicht auffliegen.
Der Hamburger hat bisher Glück gehabt. Denn Plöns Bürgermeister Lars Winter weiß auf Nachfrage dieser Redaktion von keinerlei Anzeigen zu berichten. „In Plön hat es einfach keine Probleme mit Zweitwohnungen gegeben.“ Natürlich wäre eine umfassende Kontrolle auch zu aufwendig, sagt er. Und man merkt: Das ist auch nicht der Plöner Stil. Das Land Schleswig Holstein will das Zutrittsverbot von Zweitwohnungen auf dem Festland, den Inseln und Halligen erst am 4. Mai wieder erlauben.