Hamburg. Senat soll 1,5 Milliarden Euro neue Schulden machen. Dafür muss das Covid-19-Notsituationsgesetz beschlossen werden.

Zur Eindämmung der finanziellen Folgen der Coronakrise will die Hamburgische Bürgerschaft am Mittwoch den Weg für 1,5 Milliarden Euro neue Schulden frei machen. Dazu soll die Schuldenbremse wegen einer "außergewöhnlichen Notsituation" vorübergehend aufgehoben werden. Zuvor möchte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Parlament eine Regierungserklärung zum Thema "Herausforderung für Hamburg - Gemeinsam gegen das Coronavirus" abgeben. Die Bürgerschaftssitzung findet zur Vermeidung von Ansteckungen der Abgeordneten untereinander im Großen Festsaal des Rathauses statt, Zuschauer sind nicht zugelassen.

Um für die Jahre 2020 und 2021 Gesamtschulden in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufnehmen zu können, hat der Senat bereits am vergangenen Freitag einen dringlichen Senatsantrag für die Bürgerschaftssitzung eingebracht. Dabei soll der für Notsituationen in der Hamburgischen Verfassung geschaffene Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse aktiviert werden.

Covid-19-Notsituationsgesetz braucht eine Zweidrittel-Mehrheit

Konkret soll die Bürgerschaft feststellen, dass die Covid-19-Pandemie eine Naturkatastrophe und die Beeinträchtigung der Wirtschaftsabläufe aufgrund der Krise eine außergewöhnliche Notsituation darstellen, die sich der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg entziehen und deren Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Dafür ist eine Zweidrittel-Mehrheit der Abstimmenden nötig.

Sollte die Bürgerschaft dem folgen – Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat nach eigenen Angaben bereits Zustimmung aus dem Parlament erfahren - kann das sogenannte Covid-19-Notsituationsgesetz mit einer Kreditaufnahmeermächtigung von bis zu 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen werden.

Darin festgeschrieben ist dann auch bereits ein Tilgungsplan. Danach sollen die Rückzahlungen über 20 Jahre laufen. Beginn sei das Jahr 2025. Die Tilgung erfolgt in Jahresraten von mindestens 75 Millionen Euro.

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Allgemeinverfügung gilt mindestens bis nach Ostern

Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie in Hamburg wohl bis nach Ostern bestehen bleiben. Die bislang noch bis zum 5. April geltende Allgemeinverfügung werde überarbeitet und verlängert, kündigte Bürgermeister Tschentscher bereits an. Bis auf weiteres müssten sich alle darauf einstellen, "dass wir an den Einschränkungen und an den beschlossenen Auflagen festhalten müssen".

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) untersagte bis vorerst 30. April alle Besuche bei pflegebedürftige Menschen in der stationären Altenpflege. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen. Hamburgs angehende Abiturienten haben derweil fünf Tage mehr Zeit für ihre Prüfungsvorbereitungen. Statt am 16. April starteten sie nun zeitgleich mit Schleswig-Holstein am 21. April, wie Schulsenator Ties Rabe (SPD) sagte.

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Die Zahl der an Covid-19 erkrankten Hamburger ist seit Montag um lediglich 76 auf 2290 Fälle gestiegen. Bislang lag der Anstieg bei deutlich mehr als 100 neuen Covid-19-Kranken pro Tag. Unter den Infizierten sind den Angaben zufolge 174 in stationärer Behandlung, 40 befinden sich auf einer Intensivstation. Zwar sei die Zahl der in Kliniken behandelten Neuinfizierten im Vergleich zum Vortag um 20 gestiegen, die Zahl der Intensivpatienten sei jedoch gleich geblieben. Bislang sind in Hamburg sechs Menschen an Covid-19 gestorben.