Hamburg. Die zwölfte Soziale Erhaltungsverordnung betrifft 24.000 Menschen. Auch in Eilbek soll sie kommen. Was die Regulierung bedeutet.

Mit der hamburgweit zwölften Sozialen Erhaltungsverordnung sollen nun auch Mieter in Altona-Nord vor Verdrängung geschützt werden. Jeder Verkauf oder Abriss von Wohnimmobilien sowie bauliche Änderungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen müssen vom Bezirksamt geprüft und genehmigt werden, wie Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Dienstag im Rathaus sagte. In dem Gebiet zwischen Max-Brauer-Allee, Eimsbütteler Straße und den Gleisanlagen nördlich des Bahnhofs Altona leben nach Angaben des Senats rund 24.000 Menschen. Die Verordnung tritt an diesem Mittwoch in Kraft.

Die Wohngebiete in Altona-Nord seien sehr gefragt und stünden deshalb unter einem „starken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck“, sagte Stapelfeldt. Ohne regulierende Maßnahmen wäre die Bevölkerungsstruktur in ihrer Zusammensetzung gefährdet, heißt es vom Senat. Wie Stapelfeldt sagte, werden die Bewohner nun vor Verdrängung „infolge umfassender Modernisierungen und Wohnungsumwandlungen so weit wie möglich geschützt“.