Hamburg. Vorgaben zum Schwimmunterricht werden nach der Kritik von Kinderärzten kurzfristig überprüft. Neue Regelung bis Ende des Schuljahres.

Die Schulbehörde will die Regelungen zum Schwimmunterricht für Kinder mit Epilepsie überprüfen. Das geht aus einem Schreiben an Dr. Stefan Renz, den Vorsitzenden des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Hamburg, hervor.

Wörtlich heißt es in dem Antwortschreiben auf einen offenen Brief von Renz und seinem Kollegen Dr. Burkhard Püst vom Arbeitskreis Hamburger Neuropädiater: „Rund um das Thema Epilepsie bei Schülerinnen und Schülern haben sich in den letzten Monaten einzelne Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung gewandt. Die Behörde hat in diesem Zusammenhang zunächst auf die seit Jahren bestehenden Verordnungen zu diesem Thema verwiesen. In diesen Verordnungen ist geregelt, dass Kinder mit Epilepsie nur unter bestimmten Bedingungen uneingeschränkt am Schwimmen teilnehmen können.“