Hamburg. Am 26. Mai wird gewählt. Verfassung gewährt kommunalen Vertretungen nur wenige Rechte. Faktisch ist der Einfluss deutlich größer.

Nach den Wahlen am 26. Mai werden die neuen Mitglieder der sieben Hamburger Bezirksversammlungen eine Einladung zu einer Schulung bekommen, in der sie über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Einladung kommt allerdings nicht aus dem jeweiligen Bezirksamt, sondern aus der Finanzbehörde.

Die Schulung der neuen Abgeordneten zentral durchzuführen ist vermutlich sinnvoll – einerseits. Andererseits ist es auch bezeichnend: In dem wuchtigen Backsteinbau am Gänsemarkt wird den Mitgliedern der Bezirksversammlungen gleich mal verdeutlicht, wer in Hamburg das Sagen hat (Senat und Bürgerschaft), wer die Dienstaufsicht über die Bezirke hat (die Finanzbehörde), was ein Bezirksabgeordneter ist und darf, und was er nicht darf und ist – Parlamentarier zum Beispiel. Denn entgegen weit verbreiteten Auffassungen ist eine Bezirksversammlung kein Regionalparlament, sondern nur ein Ausschuss der Bezirksverwaltung.