Hamburg. Yannic Hendricks wehrt sich gegen die öffentliche Nennung seines Namens. Das Landgericht entschied nun über seine Klage.

Die Hamburger Vorsitzende der Beratungsorganisation Pro Familia darf den Namen eines Abtreibungsgegners nennen. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag eine Unterlassungsklage des Studenten abgewiesen, der sich auf seine Persönlichkeitsrechte berief. Die Vorsitzende des Hamburger Pro-Familia-Landesverbands, Kersten Artus, hatte den Namen des jungen Mannes öffentlich in Online-Beiträgen genannt, nachdem dieser Ärzte angezeigt hatte, die in seinen Augen für Schwangerschaftsabbrüche geworben hatten.

Der Mann habe sein Handeln und seine Motive zuvor selbst durch Interviews bekannt gemacht und so ein "anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an seiner Person geweckt", teilte das Gericht mit. Hinter dieses Interesse trete das Persönlichkeitsrecht des Klägers auch angesichts der erheblichen Anfeindungen und Beschimpfungen zurück, denen er sich nach Bekanntwerden seines Namens ausgesetzt sah. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Viele Glückwünsche für Kersten Artus

Die Pro-Familia-Vorsitzende Kersten Artus.
Die Pro-Familia-Vorsitzende Kersten Artus. © dpa

In sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter erhielt Kersten Artus, die am Freitag an einem Fachtag zum Paragrafen 219 an der Hochschule Merseburg teilnahm, viel Zuspruch. "Super! Das ist eine sehr gute Entscheidung und stützt eure aufklärende Arbeit" und "Herzlichen Glückwunsch, das hört sich gut an und der Kampf lohnt sich immer" sind nur zwei von zahlreichen Kommentaren.

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Ende Februar hatte der Bundestag die umstrittene Reform des Paragrafen 219a beschlossen, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt: Ärzte und Kliniken dürfen demnach im Internet angeben, dass sie Abtreibungen durchführen. Weitere Informationen dürfen sie aber nicht geben, sondern nur auf offizielle Stellen verweisen.