Hamburg. Der Student diffamiert öffentlich Ärzte, verklagt aber Pro-Familia-Chefin Kersten Artus. Sie hatte seinen Namen veröffentlicht.

„My Body – My Choice“ heißt es auf einem Transparent des „Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“. Auf einem anderen ist eine Zeichnung zu sehen, bei der ein Uterus gewissermaßen den Stinkefinger zeigt. Der Prozess, der am Freitag vor dem Landgericht verhandelt wird, mobilisiert viele Interessierte.

Dabei geht es bei der Klage, über die die Kammer entscheiden muss, nur am Rande um Sexualität beziehungsweise Schwangerschaftsabbrüche. Rechtlich gilt es zu klären: Welchen Schutz der Privatsphäre hat jemand, der sich selber in die Öffentlichkeit begibt? Der gegen andere vorgeht, reihenweise Strafanzeigen schreibt und Mediziner bei der Ärztekammer anprangert?