Hamburg. Vom 1. April an müssen Hamburger angeben, ob sie ihre Wohnung als Ferienunterkunft vermieten – sonst kann es teuer werden.

Das Wohnraumschutzgesetz, verkürzt auch „Airbnb-Gesetz“ genannt, trat am 1. Januar in Kraft – aber ab dem 1. April wird es wirklich ernst. Nach der dreimonatigen Übergangsfrist drohen bei Verstößen bis zu 500.000 Euro Bußgeld. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was will der Senat mit dem Gesetz bezwecken? In manchen Metropolen hat die Vermietung von privaten Quartieren über Airbnb und andere Portale zu einer Verdrängung alteingesessener Mieter geführt. Auf Mallorca stiegen die Mieten binnen fünf Jahren um 50 Prozent. Hintergrund: Für viele Vermieter ist es deutlich lukrativer, Wohnungen für ein paar Tage oder Wochen an Touristen zu vermieten. Den Trend zu einer solchen Zweckentfremdung will Hamburg mit dem neuen Gesetz stoppen. „Der Wohnraumschutz stellt sicher, dass Wohnungen auch wirklich zum Wohnen genutzt werden“, sagt die zuständige Senatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).