Hamburg . Kurzzeit-Vermietern, die sich bis Ende März nicht bei der Stadt registriert haben, drohen Strafgelder. So unterstützt Airbnb.

Wer seine Wohnung für ein paar Wochen im Jahr über Online-Portale wie Airbnb an Feriengäste vermietet, muss bis Ende März bei der Stadt Hamburg eine Registrierungsnummer beantragt haben. Ansonsten drohen Strafgelder von bis zu einer halben Million Euro. „Am 1. April wird es ernst, dann dürfen Anzeigen für Ferienwohnungen in Wohnungen nur noch mit Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden“, sagte Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Donnerstag. Eigens dafür hat die Stadt einen Online-Dienst geschaffen.

Lob für Airbnb von Senatorin