Hamburg. 33-Jährige muss sich wegen Verletzung der Fürsorgepflicht in Blankenese verantworten. Auch Zwischenfall auf dem Dom vor Gericht.

Es war einer dieser heißen Sommertage im vergangenen Jahr, der für eine 33 Jahre Mutter zum Alptraum wurde. Mit ihrer fünf Jahre alten Tochter ging die Hamburgerin ins Schwimmbad in Blankenese. Dort ließ sie ihr Kind bei einer befreundeten Mutter zurück und ging telefonieren.

Die Tochter, die noch nicht schwimmen konnte, fiel ins Nichtschwimmerbecken und wäre dort fast ertrunken – hätte ein aufmerksamer Bademeister das Kind nicht rechtzeitig aus dem Wasser gezogen. Es trieb bereits leblos auf dem Boden des Schwimmbeckens.