Hamburg. Die Stadt sichert die in der Regel unsichtbaren Bodendenkmäler per Gesetz – Eigentümer müssen im Zweifel Grabungen zulassen.
Hamburg
Denkmalschützer legen die Hand auf 3000 Grundstücke
Von Axel Ritscher
Hamburg. Die Stadt sichert die in der Regel unsichtbaren Bodendenkmäler per Gesetz – Eigentümer müssen im Zweifel Grabungen zulassen.
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