Hamburg. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat Facebook Recht gegeben: Nutzer dürfen ihre Konten weiterhin nicht anonym unter Pseudonym führen.

Im Streit über die Verwendung von Pseudonymen auf Facebook hat der US-Konzern einen juristischen Sieg in Deutschland errungen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Facebook stattgegeben (Aktenzeichen 15 E 4482/15). Demnach darf Facebook weiterhin von seinen Nutzern verlangen, ihre Facebook-Konten über Klarnamen zu führen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Zuvor hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Facebook in einer Anordnung dazu aufgefordert, seinen Usern auch die Nutzung mit einem Pseudonym zu ermöglichen. Seinen Bescheid richtete er an die Facebook Ireland Limited, dem Hauptsitz des Konzerns außerhalb Nordamerikas. Er stützte sich dabei auf einen Fall, in dem Facebook den Account einer deutschen Nutzerin gesperrt hatte, weil sie nicht ihren richtigen Namen angegeben hatte.

Deutsches Recht ist in dem Fall nicht anwendbar

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat allerdings nun gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten entschieden. Der Grund sei, dass das deutsche Recht für die Facebook-Niederlassung in Irland nicht gelte. Anzuwenden seien die Gesetze des EU-Mitgliedstaates, „mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden“ sei, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Dies sei in diesem Fall die Niederlassung Facebooks in Irland. Die deutsche Niederlassung sei überwiegend nur im Bereich der Werbung tätig.

Das deutsche Recht hingegen verpflichtet Telemedienanbieter wie Facebook grundsätzlich dazu, die Nutzung von Diensten anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann nun noch Beschwerde an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (mit rtr)