Ex-SPD-Sprecher

Gericht lehnt Einstellung des Verfahrens gegen Ciftlik ab

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Der frühere Pressesprecher der SPD in Hamburg, Bülent Ciftlik (M), mit seinen Anwälten

Der frühere Pressesprecher der SPD in Hamburg, Bülent Ciftlik (M), mit seinen Anwälten

Foto: Axel Heimken / dpa

Dem Politiker aus Altona wird Anstiftung einer Scheinehe vorgeworfen. Dazu äußern will Ciftlik sich nicht.

Hamburg. Mehr als zwei Jahre nach dem erzwungenen Ende des Strafprozesses gegen den früheren SPD-Sprecher Bülent Ciftlik hat das Landgericht Hamburg einen neuen Anlauf gestartet. Es will klären, ob sich der in Ungnade gefallene frühere Shootingstar der SPD Hamburg unter anderem der Anstiftung zu falscher uneidlicher Aussage und zur Urkundenfälschung sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes schuldig gemacht hat. Ciftliks Verteidigung kündigte zum Auftakt am Montag an, dass sich ihr Mandat zur Sache nicht äußern werde. „Es wird keine Angabe geben“, sagte Anwältin Gabriele Heinecke. Vorerst sind bis Februar 2016 weitere 20 Sitzungstage terminiert.

Zu Beginn des Prozesses scheiterte die Verteidigung mit einem Antrag auf sofortige Einstellung des Verfahrens. Die Anwälte begründeten ihr Ansinnen mit einer Behinderung ihrer Arbeit. Denn weil Ciftliks „Entlastungszeugen“ nach den vorangegangenen Verfahren wegen Falschaussagen selbst ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten und diese immer noch nicht abgeschlossen seien, werden sie nach Überzeugung der Verteidigung nun gar nicht mehr aussagen.

„Die Zeugen, auf die es uns ankommt, sind sämtlich mit Verfahren überzogen“, sagte Heinecke. Eine wirkliche Verteidigung ihres Mandanten sei daher eigentlich nicht mehr möglich. „Ich habe selten ein Verfahren erlebt in dem ich mich so behindert fühle.“ Die Staatsanwaltschaft dagegen nannte den Antrag unbegründet.

In der Sache folgte die 6. Große Strafkammer dem Wunsch der Verteidigung zwar nicht. Der Vorsitzende Richter anerkannte jedoch das Problem der Verteidigung. Das Gericht kündigte an, Zeugenaussagen deshalb besonders zu würdigen. Eine Einstellung des Verfahren sei dennoch nicht geboten, weil das notwendige Wissen möglicherweise auch über andere Beweismittel erlangt werden könne - und dazu müsse erst einmal mit der Beweisaufnahme begonnen werden.

Erster Prozess war geplatzt

Dem früheren Bürgerschaftsabgeordneten wird unter anderem vorgeworfen, eine Scheinehe vermittelt zu haben, weshalb er 2010 bereits zu einer - allerdings nicht rechtskräftigen - Geldstrafe verurteilt worden war. Des Weiteren wirft die Staatsanwaltschaft dem 43-Jährigen vor, im Scheinehe-Verfahren Zeugen zu einer Falschaussage angestiftet und sich mit einem Überwachungsprogramm Zugang zum Laptop seiner früheren Lebensgefährtin verschafft zu haben. In zwei Fällen habe er dann Ausdrucke von angeblich von ihr verfassten E-Mails der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht übergeben.

Ein erster Prozess war im Juni 2013 geplatzt, weil Ciftlik wegen eines Verkehrsunfalls über Wochen in Indien festsaß und somit Verfahrensfristen nicht mehr eingehalten werden konnten. Politisch ist Ciftlik seit seinem tiefen Fall nicht mehr auf die Füße gekommen. Zuletzt scheiterte er 2014 mit dem Versuch, im Wahlkreis 3 (Altona) auf die SPD-Bürgerschaftsliste zu kommen.

Ciftlik und die SPD liegen seit Jahren im Clinch. Als er 2010 (nicht rechtskräftig) verurteilt wurde, musste er die SPD-Bürgerschaftsfraktion verlassen. Trotz Aufforderung von SPD-Chef und Bürgermeister Olaf Scholz weigert sich Ciftlik jedoch bis heute, sein Parteibuch zurückzugeben. Gegen einen Parteiausschluss wehrte er sich erfolgreich durch alle Instanzen bis zum Berliner Kammergericht. Seither liegt der Fall auf Betreiben der Partei beim Bundesverfassungsgericht.

( dpa )

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